Ortsverein SPD Rastede

Balkonkraftwerke für Mieterinnen und Mieter

Veröffentlicht am 30.12.2022 in Fraktion

Der Ratskollege Timo Merten (ehemals Die Linke) hat im September diesen Jahres einen Antrag auf Förderung von Balkonkraftwerken gestellt. Die Mehrheitsgruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / UWG hat sich intensiv mit diesem unterstützungswürdigen Antrag auseinandergesetzt und einen Änderungsantrag gestellt, der ausschließlich Mieterinnen und Mieter als Empfängerkreis vorsieht. Daneben haben wir einen Richtlinieentwurf erarbeitet. In der letzten Ratssitzung am 13.12.2022 wurde der Antrag mehrheitlich (17:13) angenommen. 

Hier der Antrag der Gruppe und die beschlossene Richtlinie:

 

Rastede, 28.11.2022

Förderprogramm für „Balkonkraftwerke“  - Antrag Die Linke vom 14.09.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krause,

die Gruppe der Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und UWG im Rat der Gemeinde Rastede stellt folgenden Änderungsantrag zum TOP 7 der Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltausschuss vom 29.11.2022:

„Die Gemeinde Rastede fördert die Beschaffung und Installation von steckbaren Stromerzeugungsgeräten – sog. Balkonsolarmodule, Balkonkraftwerke oder Stecker-Solar-Geräte mit einem Modulwechselrichter sowie einer Leistung bis zu 600 Watt zur Nutzung im eigenen Wohnraum. 

Zuschussempfänger sind ausschließlich Mieterinnen und Mieter einer selbst genutzten Wohnung oder eines Hauses in der Gemeinde Rastede.

Die Fördersumme beträgt 250 € pro Antrag. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Es gilt somit das sog. „Windhundprinzip“.

Das Förderprogramm gilt vorerst für 2023 und umfasst 20.000 €.

Die Verwaltung erstellt insoweit eine entsprechende Förderrichtlinie. Ein Entwurfsvorschlag ist beigefügt.“

Begründung:

Die Entwicklungen im Energiesektor zeigen deutlich, wie wichtig eine nachhaltige und klimafreundliche Energieproduktion vor Ort ist. Das Förderprogramm ist ein weiterer Schritt in Richtung Energiewende und fördert den Ausbau sowie die Nutzung erneuerbarer Energien in der Gemeinde Rastede.

Mit dem Förderangebot soll auch Mieterinnen und Mietern eine Möglichkeit gegeben werden, erneuerbare Energien zu nutzen und ihren eigenen Solarstrom zu produzieren, dies auch in Mehrfamilienhäusern.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Rüdiger Kramer

 

 

Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen bei der Beschaffung und Installation von steckbaren Stromerzeugungsgeräten in der Gemeinde Rastede

1. Zweck der Förderung

Zweck der Förderung ist die anteilige finanzielle Bezuschussung der Beschaffung und Installation von steckbaren Stromerzeugungsgeräten zur Nutzung von Solarstrom im eigenen Wohnraum im Bereich der Gemeinde Rastede.

2. Fördergegenstand Gefördert wird die je Wohnung oder Wohnhaus einmalige Beschaffung und Installation von steckbaren Stromerzeugungsgeräten - sogenannte Balkonsolarmodule, Balkonkraftwerke oder Stecker-Solar-Geräte - mit einem Modulwechselrichter und einer Leistung von bis zu 600 Watt, im Folgenden als „Fördergegenstand“ bezeichnet, zur Nutzung im eigenen Wohnraum. Förderfähig sind ausschließlich in den Markt eingeführte Anlagen. Voraussetzung der Förderung ist, dass die Anlage fach- und normgerecht installiert in Betrieb genommen wird, den Anforderungen an die Regeln der Technik, den gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen, insbesondere denen des Energienetzbetreibers, entsprechen.

3. Zuschussempfänger

a) Förderfähig sind ausschließlich Mieter/-innen als natürliche Person von selbst genutztem Wohnraum, wobei zwischen Vermieter/-innen und Mieter/ -innen kein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades bestehen darf.

b) Bei Einsatz des Fördergegenstandes in Mehrfamilienhäusern gilt: Die Antragstellerin oder der Antragsteller versichert, dass

• das Einverständnis des / der Vermieters/-in zur Nutzung des Fördergegenstandes oder

• ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt.

4. Art und Höhe der Förderung, Rückforderung

a) Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 250 € als Festbetrag gewährt. 

b) Die Anträge werden nach dem Eingangsdatum priorisiert bearbeitet („Windhund-Prinzip“).

c) Für die Förderung stehen insgesamt max. 20.000 € zur Verfügung. Die Förderung endet, sobald die Förderung bewilligt und die Mittel ausgezahlt wurden.

d) Wenn nachträglich Änderungen oder Tatsachen bekannt werden, die einer Förderung entgegenstehen, insbesondere, wenn gegen die Förderrichtlinie verstoßen wurde, können die Fördermittel einschließlich Zinsen zurückverlangt werden.

e) Ein Anspruch auf Förderung erlischt, wenn zwölf Monate nach Erlass des Förderbescheids die Installation der Balkonsolaranlage nicht abgeschlossen wurde. Die Frist beginnt mit Datum des Förderbescheids.

f) Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

g) Die gemeindlichen Fördermittel können mit anderen Fördermitteln kumuliert werden.

5. Genehmigungs- und Anzeigeverfahren

a) Der unterzeichnete Antrag ist per E-Mail oder schriftlich einzureichen an: Gemeinde Rastede, Sophienstraße 27, 26180 Rastede, E-Mail: gemeinde@rastede.de

b) Nach Installation des Fördergegenstandes sind für die nachfolgende Unterlagen einzureichen:

- Kopie der Rechnung über den Kauf des Fördergegenstandes,

- Inbetriebnahme-Protokoll des Netzbetreibers sowie

- Bestätigung der Anmeldung im Marktstammdatenregister

6. Auszahlung der Zuschüsse

Bei vollständiger Vorlage der Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Förderbetrags.

7. Hinweise

a) Die Maßnahme muss den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen und nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässig sein.

b) Das Betriebsrisiko der Balkonsolaranlage trägt der Betreiber / die Betreiberin. 

c) Die Gemeinde Rastede oder eine durch die Gemeinde beauftragte Stelle ist berechtigt, entsprechende Nachprüfungen bezüglich des Betriebes des Fördergegenstandes vor Ort vorzunehmen.

d) Die Verwaltung kann unwesentliche Änderungen dieser Richtlinie bei Bedarf selbst vornehmen.

e) Anträge können ab dem 01.01.2023 gestellt werden.

Rastede, den 14.12.2022

gez. Lars Krause Bürgermeister

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