Verkehrskonzept für Rastede
Rastede, 07. März 2017
Verkehrskonzept für Rastede
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Die Gruppe SPD/UWG im Rat der Gemeinde Rastede stellt folgenden Antrag:
„Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines umfassenden Verkehrskonzeptes zur optimierten Steuerung und Lenkung der Verkehre für den Hauptort Rastede beauftragt.“
Begründung:
Rastede ist ein beliebter Wohnort. Die Einwohnerzahl nimmt stetig zu und viele weitere Menschen würden gerne nach Rastede ziehen. Das liegt an unserer einzigartigen Lage. Dabei ist nicht nur entscheidend, dass wir im Speckgürtel von Oldenburg liegen. Nein, unsere Grundstücke sind noch bezahlbar, wir bieten Arbeitsplätze und viele Einkaufsmöglichkeiten, bieten viel Natur, Kultur und Veranstaltungen. Wir sind als Ausflugsort beliebt, haben eine gute Infrastruktur und jede Menge Entwicklungspotential.
Dies alles hat aber auch Auswirkungen auf unsere verkehrliche Situation – vor allem im Hauptort Rastede.
Schon heute ist die Verkehrsbelastung auf der Raiffeisenstraße und der Oldenburger Straße enorm. Im Rahmen der Prüfung des Umbaus des höhengleichen Bahnüberganges an der Ortsdurchfahrt der K 133 gibt der Landkreis Ammerland eine umfassende Verkehrsuntersuchung in Auftrag, die die Verkehrssituation auf der Raiffeisenstraße und der angebundenen Gemeindestraßen erfasst und bewertet. Dies ist der richtige Schritt, um zumindest die Grundlage für eine vernünftige Entscheidung bezüglich des Bahnüberganges zu treffen.
Aus unserer Sicht sollte aber nicht nur dieser Bereich begutachtet werden. Wir benötigen für Rastede ein weitergehendes Gesamtverkehrskonzept als Grundlage für zukünftige Planungen.
Die schon heute vorhandenen Wohngebiete, Unternehmen und Einrichtungen aber auch unsere temporären Veranstaltungen bringen eine nicht unerhebliche Verkehrsbelastung mit sich. Weitere Projekte werden die Situation verschärfen und zusätzliche Belastungsspitzen mit sich bringen.
Hier nur einige Beispiele:
Mühlenstraße:
Wir alle wissen, dass sich das Umfeld an der Mühlenstraße entwickelt. Anfangs der Mühlenstraße stehen bereits bzw. entstehen derzeit mehrere Mehrfamilienhäuser. Daneben gibt es - vorerst noch vage - Überlegungen, im Bereich der Mühlenstraße/Eichendorffstraße eine großräumige Wohnbebauung zuzulassen. Zusätzlich soll im Göhlen ein Wohngebiet entstehen, wobei nach den ersten Planungen der Verkehr über die Mühlenstraße abgeführt werden soll. Daneben finden in den Sommermonaten an der Mühlenstraße immer mehr Veranstaltungen statt, die eine Menge an Verkehr mit sich bringen. Und auch wenn die weitere Entwicklung des ehemaligen Sportplatzgeländes derzeit noch nicht absehbar ist, so könnten dort durchaus Einrichtungen entstehen, die ein größeres Verkehrsaufkommen nach sich ziehen. Dies wird die Zukunft zeigen.
Kleibroker Straße:
Auch hier dürften sich Änderungen ergeben. Es zeichnet sich ab, dass der Entsorgungsbetrieb H. Bohmann seinen Betrieb verlagert. Zukünftig könnte dort Wohnbebauung entstehen. Dies wird weitere Verkehrsströme nach sich ziehen, die in Richtung Oldenburger Straße/Raiffeisenstraße fließen.
Loyer Weg:
Durch die Wohnbebauung ‚Südlich Schlosspark’ hat der Straßenverkehr an der Parkstraße/Emsoldstraße/Buchenstraße/Loyer Weg/Am Hardenkamp/Am Heidkamp deutlich zugenommen und die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Oldenburger Straße:
Die Oldenburger Straße ist unsere ‚Geschäftsstraße’ und eine der Haupttrassen durch unsere Gemeinde. Sämtliche der zuvor angeführten Bereiche berühren diese Straße. Daher ist auch sie in die Begutachtung mit aufzunehmen. Daneben wissen wir alle, dass die Oldenburger Straße in der Ortsmitte sehr schmal ist. Deshalb sollte sie gerade dort vom Schwerlastverkehr befreit werden. Das dient der Verkehrssicherheit und wäre auch einer besseren Erreichbarkeit der dortigen Geschäfte zuträglich. Einen entsprechenden Antrag hat die SPD bereits am 16.02.2015 gestellt. Eine Entscheidung liegt bisher nicht vor. Eine Begutachtung im Rahmen der Erstellung des Verkehrskonzeptes macht daher durchaus Sinn.
Dies sind nur einige Beispiele, die zeigen, dass auf der Basis einer tiefer gehenden Analyse ein Gesamtkonzept zur Verkehrssteuerung und –lenkung, das alle Verkehre einbezieht, in Rastede benötigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rüdiger Kramer gez. Theo Meyer
SPD-Fraktionsvorsitzender UWG-Fraktionsvorsitzender
Bürgerversammlungen
Der Wunsch nach mehr Bürgerbeteiligung ist vorhanden. Diesem nachzukommen ist unser großes Bestreben. Hierauf haben wir nicht nur im Wahlprogramm hingewiesen, auch in der konstituierenden Ratssitzung wurde ein Antrag von uns angekündigt. Dieser wurde heute abgegeben.
Gruppe SPD-UWG
im Rat der Gemeinde Rastede
Rastede, 2016-11-15
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
den nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung:
„Die zuständigen Gremien mögen beschließen:
In regelmäßigen Zeitabständen werden gemeindeweit wieder Bürgerversammlungen durchgeführt.“
Begründung:
Bis vor 5 Jahren gab es in Rastede noch regelmäßig Bürgerversammlungen – nicht nur im Hauptort, auch in den Bauerschaften. Dieses Instrument der Bürgerbeteiligung sollte wieder eingerichtet werden.
Die Bürgerinnen und Bürger wurden seinerzeit in den Versammlungen über den jeweiligen Stand der Gemeindeentwicklung und über weitere zukünftige kommunale Vorhaben informiert.
Die Bürgerversammlung stellt eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger in der Gemeinde dar. In Bürgerversammlungen haben die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, mit Vertretern der Verwaltung und Politik Anregungen und Wünsche zu erörtern, aber natürlich auch Beschwerden und Probleme vorzubringen. Auch allgemeine Fragen zur Rasteder Kommunalpolitik und zur Gemeindeentwicklung können in einer Bürgerversammlung Gegenstand der Diskussion sein.
Insgesamt fördert eine Bürgerversammlung die vielbeschworene Transparenz Rasteder Kommunalpolitik und beugt einer Politikverdrossenheit vor.
Letztendlich kann das Instrument der Bürgerbeteiligung auch aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz hergeleitet werden. So verwalten die Gemeinden nach § 1 Abs. 2 NKomVG ihre Angelegenheiten mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern.
Das bedeutet, dass die Kommune das Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger nicht aus dem Auge verlieren darf, die Gemeinde somit zu allererst für ihre Bürger da ist. Das muss dann aber ferner bedeuten, dass die Ratsmitglieder und die Verwaltung grundsätzlich verpflichtet sind, in allen wichtigen Angelegenheiten den Willen der Bürgerschaft zu kennen und ihn bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Dies aber macht den stetigen Austausch von Informationen erforderlich.
Insoweit ist eine regelmäßig stattfindende Bürgerversammlung ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Bürgerinnen und Bürger wollen Einfluss auf die Arbeit der Kommunen nehmen, wohl wissend, dass die letzte Entscheidung natürlich die gewählten Mandatsträger fällen müssen. Und dies geht nur, wenn sie über wichtige Entscheidungen, von denen sie betroffen sind, frühzeitig und verständlich informiert werden und ihnen auch die Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rüdiger Kramer gez. Theo Meyer
SPD-Fraktionsvorsitzender UWG-Fraktionsvorsitzender
Grundschule Kleibrok

Schule und Sportplatz Kleibrok. Foto: SPD Rastede
Es ist immer wieder im Gespräch, den Sportplatz Kleibrok komplett für Wohnbauzwecke zu verwenden. Hiergegen spricht sich die SPD-Fraktion aus. Wir haben uns mit der Schulleitung und auch mit Elternvertreter zusammen gesetzt und die Angelegenheit eingehend erörtert. Ein Ergebnis ist, dass zumindest Teile des ehemaligen Sportplatzes weiterhin der Schule zur Verfügung stehen müssen. Deshalb der folgende Antrag vom 12.04.2016:
Antrag
Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Essen,
den nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung:
„Die zuständigen Gremien mögen beschließen:
Der Grundschule Kleibrok wird ein größerer Teil des ehemaligen Sportplatzes Kleibrok dauerhaft zugeschlagen. Diese Fläche ist bei der Freiflächen- und Schulhofplanung mit einzubeziehen.
Der Flächenbedarf ist mit der Schulleitung zu erörtern.“
Begründung:
Die Grundschule Kleibrok wird als Ganztagsschule geführt. Dies macht eine Erweiterung des Schulgebäudes erforderlich. Die nötigen Schritte sind eingeleitet.
Unabhängig von der baulichen Erweiterung ist auch die Freiflächen- und Schulhofplanung voranzutreiben. Dies geschieht, sobald die Gebäudeplanungen bis zur Bauantragsreife vorangeschritten sind.
Dabei ist nicht nur die bisherige Freifläche auf dem Schulgelände zu berücksichtigen sondern es muss auch ein nicht unerheblicher Teil des ehemaligen Sportplatzes in die Planung mit einfließen.
Die Erweiterung des Schulgeländes um eine Teilfläche des ehemaligen Sportplatzes hätte mehrere Vorteile. Zum einen stehen den Schülerinnen und Schülern die Flächen in den Pausen als Spiel- und Tobflächen zur Verfügung. Daneben können sie im Sportunterricht für sportliche Zwecke genutzt werden. Beides ist gerade aus gesundheitlicher aber auch aus pädagogischer Sicht förderlich. Außerdem entsteht hierdurch ein Grüngürtel, der einen gewissen Abstand der Nachbarschaft zum erweiterten Schulkomplex darstellt. Und es lässt auch zukünftig eventuell erforderliche Erweiterungsmöglichkeiten auf dem bisherigen Schulgelände zu.
Mit einer kompletten Wohnbebauung des ehemaligen Sportplatzes würden wir uns auf Dauer ohne Not jeglicher schulischer Entwicklungsmöglichkeiten berauben. Hiervon sollten wir dringend Abstand nehmen.
Der tatsächliche Bedarf an Freifläche auf dem ehemaligen Sportplatz ist gemeinsam mit der Schulleitung nachvollziehbar zu ermitteln. Es geht hier um das Wohl der Kinder und wir haben einen Bildungsauftrag. Da sollten monetäre Überlegungen eines Grundstücksverkaufs zurückgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Kramer
Fraktionsvorsitzender

Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Essen,
nachfolgenden Antrag übersende ich im Namen der SPD-Fraktion mit der Bitte um Beratung in den zuständigen Gremien:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und für welche Tätigkeitsfelder Stellen des Bundesfreiwilligendienstes mit Flüchtlingsbezug eingerichtet werden können.“
Begründung:
Im Zusammenhang mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wurde vom Bund ein Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug, befristet bis zum 31.12.2018, aufgelegt.
Aus diesem Sonderprogramm können Vereinbarungen neu geschlossen werden, wenn die Tätigkeitsbeschreibung des Einsatzplatzes einen Bezug zur Unterstützung von Asylberechtigten, Personen mit internationalem Schutz oder Asylbewerbern erkennen lässt oder wenn Asylberechtigte, Personen mit internationalem Schutz oder Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger oder dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, selbst einen BFD absolvieren.
Die Freiwilligen können beispielsweise eingesetzt werden
- bei der Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen in Flüchtlingseinrichtungen und – unterkünften;
- zur Unterstützung und Hilfe für Flüchtlinge bei ihrer gesellschaftlichen Orientierung und ihrer Integration im Alltag;
- bei der Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen in Kitas, Schulen, im Bereich Sport, Kultur und Jugendarbeit.
Nach der Unterbringung und Versorgung der aufgenommenen Flüchtlinge ist es wichtig, den Integrationsprozess konzeptionell aufzustellen und voranzubringen.
Die SPD-Fraktion sieht hier ausreichende Tätigkeitsfelder, in denen zur Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern und hauptamtlichen Mitarbeitern „Freiwillige aus dem BFD“ eingesetzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Sager-Gertje

Personelle Verstärkung des Geschäftsbereiches 2
Die Flüchtlingssituation macht es erforderlich, auch über personelle Aufstockungen im Rathaus nachzudenken. Aus diesem Grunde hat der Vorsitzende des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses, unser SPD-Ratsherr Horst Segebade, folgenden Antrag gestellt:
Rastede, 21. September 2015
Personelle Verstärkung des Geschäftsbereiches 2 – Bürgerdienste – Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Essen,
den folgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung:
„Die zuständigen Gremien mögen beschließen:
Vor dem Hintergrund der aktuellen und zukünftigen Entwicklung der Flüchtlingssituation verstärkt die Gemeinde Rastede das eingesetzte Personal im Arbeitsgebiet Arbeit und Soziales.“
Begründung:
Mit dem sprunghaften Anstieg der Flüchtlingszahlen und damit einhergehend der höheren Zahl der von der Gemeinde Rastede aufzunehmenden Flüchtlinge ist auch die Belastung der Verwaltungskräfte im Rasteder Rathaus deutlich angestiegen. Diese Aufgaben sind nicht nur kurzfristig von der Verwaltung zu erfüllen, sondern diese Aufgaben werden die MitarbeiterInnen im Rathaus in den nächsten Jahren fordern. Die Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge (Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge) erfordert einen intensiven und zeitaufwändigen Einsatz von Fachpersonal der Gemeindeverwaltung. Diese zusätzlichen Aufgaben dürfen nicht zu Lasten der bereits vorhandenen Verpflichtungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gelöst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Segebade
Vorsitzender des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses
Notfall- Treffpunktbeschilderung im Schlosspark
RK. Um schnelle Hilfeleistung bei Unfällen im Wald zu ermöglichen, haben die Niedersächsischen Landesforsten sog. Notfalltreffpunkte eingerichtet und diese mit einer entsprechenden Beschilderung versehen. Es handelt sich um rot- weiße Schilder, auf der die bundesweite Notrufnummer 112 sowie die Örtlichkeit enthalten sind. Dieses System hat sich in den Landeswäldern bewährt. Es sollte auch bei uns im Schlosspark installiert werden. Aus diesem Grunde haben wir als Fraktion den folgenden Antrag gestellt:
Rastede, 14. Juni 2015
Notfall- Treffpunktschilder im Schlosspark Rastede
Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Essen,
den nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung:
„Die zuständigen Gremien mögen beschließen:
Die Gemeinde Rastede lässt im Rasteder Schlosspark sog. Notfall- Treffpunktschilder aufstellen.
Die ausgewählten Notfalltreffpunkte sind der zuständigen Rettungsleitstelle zu übermitteln.“
Begründung:
Mit dem Aufstellen von Notfall- Treffpunktschildern kann die schnelle Hilfe bei Unfällen und anderen schwerwiegenden Vorkommnissen im Schlosspark verbessert werden.
Auf den Schildern steht neben der bundesweiten Notrufnummer 112 eine kurze Bezeichnung für den jeweiligen Treffpunkt. Sollte jemand im Schlosspark dringend Hilfe benötigen, so kann er die Notrufnummer auf dem Handy anwählen und den Treffpunkt benennen. Damit wird garantiert, dass der Betroffene von den Rettungskräften schnell gefunden wird.
Die ausgewählten Notfalltreffpunkte sind der zuständigen Rettungsleitstelle zu übermitteln, damit ein zügiges Anfahren des Notfall- Treffpunktes durch Notarzt und Rettungsfahrzeug sichergestellt ist.
Der Feuerwehr, der Polizei und den Rettungssanitätern müssen die einzelnen Notfall- Treffpunkte und die Anfahrtswege ebenfalls bekannt gegeben werden.
Die Niedersächsischen Landesforsten haben dieses System entwickelt und die Treffpunkte bereits an über 2000 Stellen in Landeswäldern eingerichtet. Das System hat sich bewährt und dürfte auch für den Schlosspark Rastede durchaus sinnvoll sein. Insoweit sollte die Gemeinde Rastede sich mit den Nds. Landesforsten austauschen.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Kramer
Fraktionsvorsitzender
Resolution KGS Rastede
Die KGS Rastede streicht weiterhin die Klassenfahrten. Ein entsprechender Beschluss der Personalversammlung liegt vor. Der Elternvertreter ist deshalb von seinem Amt zurückgetreten. Es ist der dritte innerhalb kurzer Zeit. So kann es nicht weitergehen. Es muss dringend eine Lösung gefunden werden. Die SPD- Fraktion hat deshalb den Bürgermeister gebeten, folgende Resolution den Ratsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für die SPD- Fraktion möchte ich Sie bitten, folgende Resolution dem Rat über den Schulausschuss und den Verwltungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:
Gemeinderat fordert die Wiederaufnahme von Klassenfahrten an der KGS Rastede
Mit Bedauern hat der Gemeinderat Rastede den Rücktritt des Elternratsvorsitzenden der KGS Rastede zur Kenntnis genommen. Der Rücktritt steht im direkten Zusammenhang mit dem Beschluss der Personalversammlung der Lehrkräfte, weiterhin keine Klassenfahrten an der KGS stattfinden zu lassen.
Der Gemeinderat fordert die Lehrkräfte der KGS auf, ihren Unmut mit landespolitischen Entscheidungen nicht auf dem Rücken der Schüler und Eltern auszutragen. Klassenfahrten sind ein elementarer Bestandteil des Schulalltags, deshalb fordert der Gemeinderat die sofortige Wiederaufnahme von Klassenfahrten an der KGS.
Der Gemeinderat sieht den in den letzten Jahrzehnten aufgebauten, hervorragenden Ruf der Schule und die damit verbundene Wettbewerbsfähigkeit, durch den Beschluss der Personalversammlung, nachhaltig gefährdet. Alle Beteiligten sollten in Zukunft ihren individuellen Beitrag dazu leisten, dass Schülerinnen und Schüler der KGS ein vollumfängliches Schulangebot wahrnehmen können und nicht schlechter gestellt werden als Schüler anderer Schulen. Dies wird nur in einem positiven, kooperativen Umfeld gelingen, in dem Kompromissbereitschaft gelebt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Krause
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Recyclinghof am Roggenmoorweg
Öffnungszeiten des Recyclinghofes Roggenmoorweg
Rastede, 06.03.2015
Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Essen,
den nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung:
„Die zuständigen Gremien mögen beschließen:
Die Öffnungszeiten des Recyclinghofes in Rastede werden erweitert.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der unteren Abfallbehörde bzw. dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ammerland entsprechende Verhandlungen zu führen.“
Begründung:
Der Recyclinghof in Rastede ist freitags von 14.00 bis 18.00 Uhr und sonnabends von 08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Diese Zeiten reichen nicht mehr aus, um die anfallende Strauchgutabfuhr der privaten Haushalte reibungslos durchführen zu können. So bilden sich an den Öffnungstagen gerade im Frühjahr und im Herbst vermehrt Warteschlangen. Auch verläuft das Rangieren mit den Anhängern bei entsprechendem Andrang nicht immer problemlos. Das Verfahren sollte insgesamt entzerrt werden.
Nicht nur durch die Ausweisung zusätzlicher Baugebiete kommt es zu Mehrbedarf. Die Menge des abzuliefernden Grünabfalls wird sich auch noch durch die Änderung der Niedersächsischen Brennverordnung erhöhen. Eine Erweiterung der Öffnungszeiten ist somit unabdingbar.
Denkbar wäre, den Recyclinghof in der Zeit von März bis Oktober an einem zusätzlichen Nachmittag in der Woche zu öffnen, zumal es in diesen Monaten zu vermehrtem Strauch- und Heckenschnitt kommt.
Mit freundlichen Gruß
Rüdiger Kramer
Fraktionsvorsitzender
Oldenburger Straße
Rastede, 16.02.2015
Schwerlastverkehr auf der Oldenburger Straße
Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Essen,
den nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung:
„Die zuständigen Gremien mögen beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, unter Zurhilfenahme eines Planungsbüros die Benutzung der Oldenburger Straße in Rastede durch den Schwerlastverkehr zu beleuchten und in Absprache mit der zuständigen Straßenverkehrbehörde neu zu regeln."
Begründung:
Der fließende Verkehr wird in der Oldenburger Straße in Rastede vor allem zwischen der Bahnhofsstraße und der Kreuzung Kleibroker Straße/Raiffeisenstraße durch den Schwerlastverkehr stark beeinträchtigt. Immer wieder kommt es zu Unfällen, verursacht durch große Lkws und große landwirtschaftliche Fahrzeuge. Aussagen der örtlichen Polizeistation und des Polizeikommisariats Ammerland bestätigen dies.
Dieses Thema beschäftigt uns nun schon seit Jahren. Gelöst ist das Problem aber immer noch nicht. Nunmehr ist es unseres Erachtens endlich an der Zeit, ein für alle tragbares Ergebnis zu erzielen. Aus diesem Grunde hält es die SPD-Fraktion für sinnvoll, einen Verkehrsplaner einzubinden, der die Situation untersucht und einen belastbaren Vorschlag für die Oldenburger Straße unterbreitet.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Kramer
Fraktionsvorsitzender
Tempo 30 vor Schulen und Kitas
Vor den Schulen und Kitas in unserer Gemeinde kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden, bevor es zu schlimmeren Vorfällen kommt. Geschwindigkeitsreduzierung ist insoweit ein erster Schritt. Aus diesem Grunde hat die SPD-Fraktion nun folgenden Antrag an die Gemeinde gestellt: Rastede, 27. Mai 2013 Tempo 30 vor Schulen und Kindertagesstätten Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Essen, den nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: Soweit noch nicht erfolgt, sind sämtliche Straßen vor unseren Kindertagesstätten und Schulen in der Gemeinde Rastede temporär auf 30 km/h zu beschränken. Diese Beschränkung sollte von montags bis freitags für die Zeit des Kindertagesstätten- und Schulbetriebes von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr gelten und mit den Zusätzen „Schule / Kita“ und „Kinder“ versehen werden. Soweit es sich nicht um gemeindliche Straßen handelt, wird die Gemeindeverwaltung sich mit der zuständigen Verkehrsbehörde in Verbindung setzen und dort einen entsprechenden Antrag einreichen.“ Begründung: Die Sicherheit unserer Kinder muss uns Vorsichtsmaßnahmen wert sein. Kinder verhalten sich oft unvernünftig und unvorsichtig. Wenn sie gemeinsam zur Schule gehen, wenn sie unterwegs auf Klassenkameradinnen oder -kameraden und Freunde treffen, dann lässt ihre Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr nach. So kommt es vor Schulen immer wieder zu gefährlichen Situationen. Auch ist das Gefahrenbewusstsein von Kindern in konkreten Situationen noch nicht so ausgeprägt wie bei Erwachsenen. Jede Gefährdung für die Gesundheit unserer Kinder ist hier eine zu viel. Hinzu kommt, dass Kita-Kinder und Grundschüler aufgrund ihrer Körpergröße kaum über die Motorhaube parkender Autos hinaus reichen. Selbst für umsichtige Autofahrer sind sie daher in Gefahrensituationen nicht rechtzeitig zu sehen. Mit freundlichen Grüße Rüdiger Kramer Fraktionsvorsitzender

Kindergarten Wahnbek (Foto: SPD Rastede)
"Weg mit den Kita-Gebühren"
Bereits im Kommunalwahlprogramm 2011 haben wir festgehalten, dass wir uns für die schrittweise Abschaffung der Kita-Gebühren einsetzen werden. Dies haben wir auch in der letzten Sitzung des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses eingefordert - ohne Erfolg. Nachdem die Gemeinde nunmehr eine Erhöhung der Gebühren auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung am 18.02.2013 nehmen wird, die CDU/FFR/FDP-Mehrheitsgruppe dies mit 2 Anträgen in etwas modifizierter Form unterstützt, halten wir es jetzt an der Zeit, die Abschaffung nochmals schriftlich einzufordern. Hier unser Antrag vom 30.01.2013: "Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Essen, den nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen folgende Richtlinie zur Entgeltregelung der Kindertagesstätten beschließen: Richtlinie zur Entgeltregelung der Kindertagesstätten 1. Rastede ist eine kinder- und familienfreundliche Gemeinde, für die gute Bildung als Basis einer innovativen, demokratischen und sozialen Gesellschaft gilt. Eine gute Bildung beginnt im frühkindlichen Stadium, somit in der Krippe und der Kindertagesstätte. Ziel der Gemeinde ist es, allen Kindern mittelfristig einen kostenfreien Zugang zur Bildung zu ermöglichen. Aus diesem Grunde werden die Entgelte für Krippe, Kindertagesstätte und Hort jeweils zum 01.08. eines jeden Jahres – beginnend ab dem 01.08.2013 - um 20% gesenkt - letztmalig zum 01.08.2017. Grundlage ist dabei die Richtlinie zur Entgeltregelung der Gemeinde Rastede vom 01.01.2011. Dies gilt nicht für die Entgelte für Sonderdienste. 2. Bis dahin werden die Entgelte weiterhin monatlich in Form eines Fixbetrages erhoben. 3. Besuchen aus einem Haushalt gleichzeitig mehrere Kinder eine Kindertagesstätte, so ermäßigt sich das Entgelt beim 1. Geschwisterkind um 50%. Für alle weiteren Geschwisterkinder ist kein Entgelt zu entrichten. Diese Regelung gilt nicht für die Entgelte der Sonderdienste und für das Essengeld. 4. Für Sonderdienste (Früh-/Mittagdienst) werden Entgelte für ganze Monate erhoben. 5. Die Richtlinie findet ausschließlich für Kinder Anwendung, die in der Gemeinde Rastede gemeldet sind. Begründung: Krippen, Kindergärten und Horte sind Kindertagesstätten im Sinne des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG). Sie dienen gemäß § 1 KiTaG der Betreuung und erleichtern Eltern damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie leisten aber auch einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung und frühen Bildung eines Kindes. Kinder entwickeln hier wichtige soziale und emotionale Kompetenzen. Sie lernen mit Konflikten umzugehen und Freundschaften zu schließen. Ihre sprachlichen, kognitiven und motorischen Fähigkeiten werden gefördert. Diese Gründe sprechen für einen möglichst frühen Besuch einer Kindertagesstätte. Dem steht jedoch entgegen, dass die Anmeldung eines Kindes für den Kindergarten im Gegensatz zum Schulbesuch nicht verpflichtend ist und Eltern einer Beitragspflicht für ihre Kinder unterliegen. Die SPD-Fraktion betrachtet Kindertagesstätten als unverzichtbare Bildungseinrichtungen, in denen der Grundstein für die weitere Entwicklung von Kindern gelegt wird. Deshalb haben wir uns das Ziel gesetzt, die Gebührenpflicht schrittweise abzuschaffen. Die Elternentgelte machen derzeit ca. 500.000 € aus. Bei einer schrittweisen Senkung der Ge-bühren um jährlich 20 % auf der Grundlage der Sätze der jetzt geltenden Richtlinie vom 01.01.2011 bedeutet dies eine jährliche Minderung um ca. 100.000 €. Die SPD-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass der Haushalt der Gemeinde Rastede mit einem Haushaltsvolumen von über 30 Mio. Euro dies durchaus verkraften kann. Es ist lediglich eine Frage der Prioritätensetzung. Für eine Abschaffung der Kitagebührenpflicht sprechen nach unserer Überzeugung auch stand-ortpolitische Gründe. Gebührenfreiheit bei Kindertagesstätten stellt einen weichen Standortfaktor dar und wird die Attraktivität Rastedes durchaus steigern. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kramer Fraktionsvorsitzender
LED in Gemeindegebäuden
Antrag des SPD-Ratsherrn Levent Süre vom 29.10.2012 Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Essen, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: Die Verwaltung überprüft umgehend für sämtliche gemeindeeigenen Einrichtungen die Umrüstungsmöglichkeit der Innenbeleuchtung auf LED-Technik. In Frage kommen beispielsweise
- unsere Schulen,
- die Kindertagesstätten und Kinderkrippen,
- unsere Sporthallen sowie das Schwimm- und das Hallenbad,
- aber auch das Rathaus, der Bauhof, die Bücherei und das Jugendzentrum .
Gleichzeitig sind alle Fördermöglichkeiten zu ermitteln. Begründung: Energieeffizienz und Nachhaltigkeit auch in unserer Gemeinde: Kostensenkungen und Klimaschutz stehen im Fokus der Kommunen und privaten Träger. Bei Neubau oder Modernisierung müssen aktuelle Normen und die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 berücksichtigt werden. Es sind große Einsparpotentiale vorhanden – vor allem bei Gebäuden mit älteren Beleuchtungsanlagen. Gleichzeitig kann die Lichtqualität enorm verbessert werden. Nach dem nachfolgenden Auszug aus dem Förderprogramm des BMU könnte sich eine 40%ige Förderquote ergeben. Weitere Fördermöglichkeiten sind zu ermitteln, zumal das BMU eine Kumulierung mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten zulässt, sofern eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 20 % erfolgt. Auszug aus dem Förderprogramm vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU): 1. Förderbedingungen Straßenbeleuchtung: LED, Förderquote 20 %, Mindest-Projektgröße 50.000 Euro (Mindestförderbetrag 10.000 Euro) Einsparung 60%. keine Fortsetzung im Jahr 2014. 2. Förderbedingungen Innenbeleuchtung:Innenbeleuchtung LED plus Steuerung, Förderquote 40%, Mindest-Projektgröße 12.500 Euro (Mindestförderung 5.000 Euro/Hallenbeleuchtung ebenso) Einsparung 50%. LED in Schulzentren: Die neuen LED-Beleuchtungskonzepte bieten Schulzentren die einmalige Chance, in Sachen Lernumgebung und Nachhaltigkeit einen großen Sprung zu machen. Es unterstützt das Lern- und Arbeitsverhalten sehr positiv, senkt unsere Energiekosten und reduziert den CO2-Ausstoß. Die neuen LED-Leuchten eines Klassenraumes verbrauchen in Verbindung mit der tageslichtabhangigen Steuerung sogar nur rund ein Drittel der bisherigen Energie, was einer Einsparung von ca. 1.050 kWh/Jahr und einer CO2-Reduktion von 0,630 t/Jahr (57%) entspricht. Weitere Einsparungen (z.B. bei der Wartung) werden durch die ca. 50.000 Stunden Lebensdauer erwartet. Und das alles bei ausgezeichneter Lichtqualitat, auch in Bezug auf die Farbwiedergabe (Ra 80) und die Blendungsbegrenzung (L ≤ 1500 cd/m2 bei γ > 65°). Diese Ergebnisse zeigen, dass mit der neuen LED-Technologie eine normgerechte Klassenraumbeleuchtung realisiert werden kann, die darüber hinaus für Wohlbefinden und Nachhaltigkeit sorgt. Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU vom 17.10.2012 ist als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Levent Süre Mitglied im Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss sowie im Schulausschuss der Gemeinde Rastede
Unsere Spielplätze
Antrag des SPD-Ratsherrn Levent Süre Rastede, 27. August 2012 Kataster der Spielplätze in der Gemeinde Rastede hier: Mängelbeseitigung Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Essen, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen:
- Sämtliche Spielplätze in der Gemeinde Rastede sind auf der Grundlage des bestehenden Spielplatzkatasters umgehend zu überprüfen.
- Etwaige Mängel sind zu beseitigen, fehlende Spielgeräte und Sitzmöglichkeiten sind zu ersetzen.
- Das Spielplatzkataster ist fortzuschreiben.
- Die Verwaltung hat die Ratsmitglieder unaufgefordert über die jährliche Fortschreibung und die Prüfergebnisse über den Zustand der Einrichtungen zu informieren."
Begründung: Im Jahre 2003 hat die Gemeindeverwaltung ein Spielplatzkataster erstellt, in dem sämtliche Spielplätze der Gemeinde aufgeführt sind. Das Kataster enthält u.a. Daten über die Anzahl der im jeweiligen Siedlungsbereich lebenden Kinder – aufgeschlüsselt nach dem Alter. Gleichzeitig sind die Plätze bildlich dargestellt. Das Kataster bietet eine gute Grundlage für die Pflege und Unterhaltung der Spielplätze, entspricht aber nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Seitens der SPD-Fraktion wurden vor Ort viele Mängel an den von der Gemeinde zu unterhaltenden Spielplätzen feststellt. Beispielhaft sind hier die Spielplätze „Auf der Raade“, „Lessingstraße“ und „Bachstraße“ aufgeführt. Die Mängel sind in der Anlage dokumentiert (abgerissene Schaukelkette, Sand vor der Sandkiste, fehlende oder kaputte Sitzbänke für Kinder und Erwachsene). Mit dem Bau eines jeden Spielplatzes geht die Gemeinde einen richtigen Schritt in Richtung einer kinderfreundlichen Gemeinde. Durch den Zustand der vorhandenen Anlagen werden diese Impulse aber konterkariert. Unabhängig davon obliegt der Gemeinde auch die Verkehrssicherungspflicht. Mit freundlichen Grüßen Levent Süre Mitglied im Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss sowie im Schulausschuss der Gemeinde Rastede

Dorferneuerung Hahn-Lehmden, Nethen, Bekhausen
Rastede, 03. Mai 2012 Dorferneuerung Hahn-Lehmden, Nethen, Bekhausen Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Essen, den nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: 1. Der Antrag auf Aufnahme der Ortschaften Hahn-Lehmden, Nethen und Bekhausen in das Förderprogramm nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) wird trotz der Ablehnungen für die Jahre 2011 und 2012 weiterhin aufrecht erhalten. 2. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend mit den Ortsbürgervereinen Hahn-Lehmden, Nethen und Bekhausen in Kontakt zu treten und diese zu bitten, den durch die Voruntersuchung bereits begonnenen Prozess der Dorferneuerung durch Bildung von Arbeitsgruppen weiter voranzubringen und das bereits vorliegende Maßnahmenkonzept weiter zu entwickeln. Eventuelle Kosten trägt die Gemeinde. 3. Einzelne von den Arbeitsgruppen zu entwickelnde Maßnahmen werden den zuständigen Fachausschüssen vorgelegt. Die Fachausschüsse beraten und entscheiden, ob die Maßnahmen von der Gemeinde ggf. vorab umgesetzt und finanziert werden oder eine Umsetzung im Rahmen des Förderprogramms erfolgen soll.“ Begründung: Die Dorferneuerung dient der Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Die Dorferneuerungsplanung erfolgt unter intensiver Bürgerbeteiligung und wird fachlich betreut. Neben der Förderung dieser Aufgaben gewährt das Land Zuschüsse auch für investive Maßnahmen öffentlicher Antragsteller (bis zu 40 %) und privater Antragsteller (bis zu 25 %). Verwaltungsausschuss und Bauausschuss haben die Planung mit einstimmigen Beschlüssen Ende 2009 auf den Weg gebracht. Bisher leider ohne Erfolg. Das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung hat nun schon zum wiederholten Mal den Antrag auf Aufnahme der Ortschaften Hahn-Lehmden, Nethen und Bekhausen in das Förderprogramm ‚ZILE’ abgelehnt. Die Gemeinde Rastede ist damit bisher als einzige Gemeinde des Landkreises Ammerland nicht berücksichtigt worden, obwohl die Voruntersuchungen unseres Erachtens sehr gute konzeptionelle Ansätze beinhalten, aus denen sich hervorragende Maßnahmen entwickeln lassen, die die Lebensqualität in den Bauernschaften Hahn-Lehmden, Nethen und Bekhausen verbessern werden. Auch wenn der Rasteder Antrag für 2012 wiederum abgelehnt wurde, so sollten wir ihn für 2013 aufrecht erhalten. Er ist inhaltlich gut und erfüllt die Kriterien der Förderrichtlinie. Lediglich fehlende Haushaltsmittel führten zur Ablehnung, so auch auf Nachfrage die Aussage des Leiters des Amtes für Landentwicklung Oldenburg. Unabhängig davon sollte mit der weiteren Arbeit begonnen werden. Die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Bauernschaften warten nun schon seit geraumer Zeit auf die Weiterentwicklung ihrer Ortschaften. Sie haben bisher schon viele gute Ideen eingebracht. Viele Anregungen aber warten noch. Sollten sich dabei einige Maßnahmen herauskristallisieren, für die ein Aufschub nicht zuträglich wäre, so müsste hier vorab über eine Umsetzung außerhalb des Förderprogramms nachgedacht werden. Zuständig sind hierfür die jeweiligen Fachausschüsse. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kramer Fraktionsvorsitzender
Sportplatz am Köttersweg energieneutral
Antrag vom 03.03.2012: Zukünftiger Sportplatz in Rastede am Köttersweg Sehr geehrte Herr Bürgermeister von Essen, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: Die neue Sportstätte für den FC Rastede ist energieneutral auszurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, diesbezüglich alle möglichen Planungsschritte in die Wege zu leiten. Daneben sind auch eventuelle Zuschussmöglichkeiten zu eruieren.“ Begründung: Beim Betrieb einer Sportstätte treten nicht unerhebliche energetische Betriebskosten auf. Diese zu senken, muss unser gemeinsames Ziel sein. Das Flutlicht, die Duschen, die Heizung und die Beleuchtung innerhalb der Räumlichkeiten, aber auch die Nutzung der Räume mit Laptop, Beamer usw. erfordern Energie. Rastede hat nun die Möglichkeit, beim dem geplanten Bau der neuen Sportstätte für den FC Rastede am Köttersweg eines der ersten energieneutralen Sportgelände Deutschlands, wenn nicht sogar das erste überhaupt, zu errichten. Eine energieneutrale Sportstätte bedeutet, dass mit der gesamten Sportanlage genauso viel Energie produziert wird, wie man für deren Betrieb benötigt. Hier wird es vielfältige Möglichkeiten geben. So bieten sich Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Gebäudes an. Daneben kann auch die Erdwärmenutzung ergänzend in Frage kommen. Es wird noch weitere Möglichkeiten geben. Hier sind die Planer gefragt. Aber nicht nur die Produktion von Energie spielt eine Rolle, auch die Senkung des Verbrauchs ist wichtig. Nur so kann letztendlich eine ausgeglichene Bilanz erreicht werden. Gerade im Bereich der Wasser- und Sanitärtechnik einer Sportstätte lässt sich Einsparpotential erkennen. So können durch den Einsatz neuer Anlagenkonzepte wie unterirdische Rasenbewässerung, Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser, der Einbau von Wasser sparenden Duschköpfen usw. viele Kubikmeter Frischwasser und damit erhebliche Kosten eingespart werden. Eine Flutlichtanlage gewährleistet als LED-Beleuchtung eine Stromeinsparung von bis zu 75 Prozent gegenüber bisheriger Strahler. LED-Leuchten benötigen nur 115 Watt im Gegensatz zu üblichen Halogenstrahlern mit 2.000 Watt pro Strahler. Außerdem brauchen die Leuchten keine Aufheizzeiten und können direkt mit voller Leistung eingeschaltet werden. Daneben profitiert man von einer extrem langen Lebensdauer von bis zu 50.000 Stunden und damit verbundene niedrigere Wartungskosten. Mit dem Bau einer energieneutralen Sportanlage geht die Gemeinde einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung energieeffiziente Gemeinde. Wegen des Pilotcharakters der Maßnahme könnten sich auch diverse Zuschuss- und Sponsorenmöglichkeiten auftun. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kramer Fraktionsvorsitzender
Unser Programm 2011
Sie vermissen unsere neueren Anträge? Das hat seinen Grund. Wir sind natürlich nicht untätig gewesen und haben uns sehr wohl intensiv in die Tagespolitik eingebracht. Was wir aber auch gemacht haben: wir haben in vielen Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürgern aber auch in unseren Gremien unsere Visionen für ein starkes Rastede entwickelt und dies in unser Wahlprogramm 2011 eingebracht. Sie finden das Programm auf dieser Homepage unter 'Kommunalwahlen 2011'. Hieraus ließen sich naturgemäß viele Anträge stellen. Wir sehen dies jedoch derzeit nicht als opportun an, sondern stellen das gesamte Programm den Wählerinnen und Wählern bei der Kommunalwahl am 11. September 2011 zur Abstimmung. Nach der Wahl werden wir unser Programm umsetzen.
Wallstraße in Hahn-Lehmden ins Deckenprogramm mit aufnehmen

Löcher in der Wallstraße, Foto: SPD
Rastede, 04.09.2010 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich hiermit, die Wallstraße in Lehmden in das Deckenprogramm aufzunehmen und baldmöglichst, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, zu sanieren. Begründung: Die Wallstraße – von der Lehmder Straße bis zur Einmündung Kuhdamm – wurde über viele Jahre wiederholt ausgebessert. Diese “Flickstellen” brechen leider immer wieder auf. Besonders der letzte Winter hat hier nochmals massive Schäden über die gesamte Strecke hinterlassen. Die Wallstraße ist eine häufig genutzte Straße, hierüber läuft der gesamte Verkehr zum Freibad und zum Campingplatz Lehmden. Es wäre daher sinnvoll, die Wallstraße mit einer komplett neuen Decke zu überziehen. Mit freundlichen Grüßen Monika Sager-Gertje
Hirschtor bedarf dringender Sanierung

Linker Sockel des Hirschtores; Foto: SPD
Rastede, 01. September 2010 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: Das Hirschtor und die dortige Zuwegung sind kurzfristig zu sanieren.“ Begründung: Aus Oldenburg kommend fällt der erste Blick - bevor man in den Hauptort gelangt - auf das Hirschtor. Es stellt damit auch das „Tor“ zu Rastede dar und ist eine besondere Sehenswürdigkeit in unserer Gemeinde. Errichtet um 1870 als herrschaftlicher südlicher Eingang zum Schlosspark Rastede verfiel das Hirschtor nach dem Zweiten Weltkrieg zusehends. Ab 1988 wurde es restauriert und letztendlich in den 1990er Jahren wieder mit den 2 Hirschen, den Vasen und dem verzierten Gittertor versehen, so dass der ursprüngliche repräsentative Zustand wieder hergestellt war. Nunmehr sind einige Jahre vergangen und es sind diverse Schäden festzustellen, die dringend beseitigt werden sollten. -So sollte z. B. die Zuwegung zum Hirschtor in Absprache mit der Denkmalpflege gepflastert bzw. neu hergerichtet werden. Seit längerem wird lediglich Schotter aufgefüllt bzw. asphaltiert. Die Decke weist erhebliche Unebenheiten auf. Sie wird durch das Auffüllen immer höher, so dass sich das eiserne Gittertor bereits nicht mehr frei bewegen lässt, da es tiefer liegt als die Decke. Im Übrigen wäre es angebracht, die dortige Situation der des Haupteinganges zum Schloss anzupassen, umso ein einheitliches Gesamtbild zu gewährleisten. Entscheidend ist insoweit aber die Aussage der Denkmalpflege, die einzuholen wäre. -An beiden Endpfeilern (Sockel) des Hirschtores sind die oberen Kanten teilweise abgebrochen (siehe Fotos). -Der linke Hirsch hat in seiner Außenhaut einen Riss. Wasser dringt ein. Insgesamt sollte das gesamte Ensemble des Hirschtores mit seinen Balustraden überprüft und bedarfsgerecht überholt werden. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kramer Fraktionsvorsitzender

Jade-Weser-Port
Rastede, 14. Mai 2010 Einhaltung der Finanzierungszusage des Bundes für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Wilhelmshaven - Oldenburg Sehr geehrter Herr Decker, die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Rastede bittet Sie um Verabschiedung folgender Resolution auf der nächsten Ratssitzung der Gemeinde Rastede:
Resolution
Die Gemeinde Rastede fordert die Bundesregierung zur Einhaltung der Finanzierungszusage für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Wilhelmshaven-Oldenburg auf. Ein zweigleisiger Ausbau und die Elektrifizierung sind zeitnah – mit der Fertigstellung des Jade-Weser-Ports - zu realisieren. Begründung Die Wirtschaft, die Politik und die Verwaltungen der Region haben mit Entsetzen und Empörung die Absicht der Deutschen Bahn zur Kenntnis genommen, die Finanzierungszusage für die Planungen für den zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Wilhelmshaven – Oldenburg zu verschieben. Wir fordern vom Bundesverkehrsminister das Einhalten der seit Jahren gegebenen Zusagen des Bundes für die Bahnstrecke. Nur durch Planungssicherheit können vom Jade-Weser-Port positive, wirtschaftliche Impulse in Form von Neuansiedlungen ausgehen. Unsere Region hat durch den Jade-Weser-Port alle erdenklichen Chancen, wir müssen sie nur nutzen. Dafür ist es erforderlich, dass Bund, Land und Region in ihren Zuständigkeiten aufeinander abgestimmt alles ermöglichen, um den Jade-Weser-Port optimale Startbedingungen zu geben. Dies gilt insbesondere für die Hinterlandanbindungen von Straße und Schiene. Eine zeitliche Verschiebung des Streckenausbaus durch die Bahn ist nicht hinnehmbar. Der einzige deutsche Tiefwasserhafen Wilhelmshaven hat internationale Bedeutung, dies muss auch die Bahn erkennen und ihre Zusagen einhalten. Wir als Vertreter der Gemeinde Rastede fordern den Bund und das Land auf, den Ausbau der Bahnstrecke zeitnah umzusetzen, Doppelgleisigkeit und Elektrifizierung müssen kommen, ein umfänglicher Lärmschutz für die betroffenen Bürger an der Bahnstrecke Wilhelmshaven-Oldenburg ist zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kramer Frakionsvorsitzender

Zughalt in Hahn-Lehmden
Rastede, 14. Mai 2010 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: Ziel der Gemeinde Rastede ist es, den Zughalt in Hahn-Lehmden zu reaktivieren. Aus diesem Grunde sind streckennahe Fläche für die Anlage eines Haltepunktes und der dazugehörigen Verkehrserschließung im Flächennutzungsplan aufzunehmen. Gleichzeitig ist darauf hinzuwirken, dass beim Ausbau der Bahnlinie Wilhelmshaven – Oldenburg fahrweg- und signaltechnische betriebliche Anforderungen eines Haltepunktes nicht verbaut werden. Begründung: Insoweit wird sich bezogen auf die Begründung zum Antrag der SPD-Fraktion vom 08.05.2008. Bereits damals wiesen wir darauf hin, dass über 3000 Einwohner in Hahn-Lehmden und dessen unmittelbaren Einzugsbereich leben und deren Mobilität durch einen Zughalt erheblich zunehmen dürfte. Profitieren könnten von einem Zughalt auch die Beschäftigten der bereits angesiedelten Gewerbebetriebe. Positive Auswirkungen dürften sich auch für den Bereich der Naherholung ergeben. Insbesondere Fahrradtouristen nutzen Zugverbindungen für ihre Rundfahrten Auch wenn aus dem nun vorliegenden Gutachten hervorgeht, dass für einen Haltepunkt zurzeit noch zu wenige Aus- und Einsteiger pro Tag vorhanden sein würden, so muss doch weiterhin an diesem Thema gearbeitet werden. Ein Ziel der Gemeinde Rastede muss es sein, sich nicht die Möglichkeit zu verbauen, einen Zughalt zu errichten. Deshalb sollte – so auch der Gutachter – zumindest eine Flächensicherung durch bauleitplanerische Maßnahmen erfolgen. Insoweit bietet sich der Flächennutzungsplan an.

Hat die KGS einen Dachschaden?
Rastede, 15. April 2009 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, die SPD Fraktion beantragt eine umgehende Begehung der Räumlichkeiten der KGS Rastede in der Wilhelmstraße durch den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt und Straßen der Gemeinde Rastede mit Beratung in der anschließenden Sitzung. Sollten sich Schäden durch Feuchtigkeit feststellen lassen, so sind diese alsbald und dauerhaft zu beseitigen. Ggf. ist ein Gutachter hinzuzuziehen. Begründung: Seit Jahren gibt es Probleme mit dem Flachdach der KGS Rastede an der Wilhelmstraße. Es dringt immer wieder Feuchtigkeit ein. Erhebliche Investitionen wurden seitens der Gemeinde getätigt, um eine endgültige Dachabdichtung zu erhalten. Trotzdem scheint es wiederum beträchtliche Schwierigkeiten zu geben. Wiederholt kommt es zu Beschwerden seitens der Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft der KGS Rastede. So ist der Raum 237 derzeit gesperrt. Betroffen sind aber scheinbar sämtliche sog. 230er-Räumlichkeiten einschließlich des dortigen Schulflures. Sollte dies alles zutreffen, bitten wir, für eine dauerhafte Beseitigung des Problems zu sorgen. Nicht nur, dass der Schulablauf durch Sperrrungen von Räumlichkeiten erheblich gestört wird, auch die gegebenenfalls mit der Feuchtigkeit einhergehende Gesundheitsgefährdung durch eventuelle Schimmelbildung muss verhindert werden. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kramer Fraktionsvorsitzender
Kinderkrippe in Rastede
Rastede, 25.Januar 2009 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend geeignete Räume anzumieten, um dem aktuellen Bedarf an Krippenplätzen nachzukommen. Begründung: Die SPD-Fraktion hat sich bei einem Besuch der Kinderkrippe Rasselbande am 21.1.2009 davon überzeugt, dass zur Zeit eine Warteliste von 22 Kindern für einen Krippenbetreuungsplatz in Rastede besteht. Da für die angedachte Lösung für ein umfassendes Betreuungsangebot im Hauptort von der Planung bis zur Umsetzung erfahrungsgemäß noch etliche Zeit vergehen wird, schlagen wir daher vor, eine Übergangslösung anzustreben, um berufstätigen Eltern eine qualifizierte Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen. Die bestehende angespannte Situation bei der Betreuung durch Tagsmütter erfordert darüber hinaus ein rasches Handeln. Mit freundlichen Grüßen Marie-Luise Weber
Zughalt in Hahn-Lehmden
Rastede, 08 Mai 2008 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: Ziel der Gemeinde Rastede ist es, den Zughalt in Hahn-Lehmden zu reaktivieren. In einem ersten Schritt wird ein Gutachter beauftragt, der die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorhabens prüft. “ Begründung: Über 3000 Einwohner leben in Hahn-Lehmden und dessen unmittelbaren Einzugsbereich. De-ren Mobilität nähme durch einen Zughalt erheblich zu. Die Reaktivierung des Haltepunktes könnte sich zudem positiv auf die weitere Wohnbauentwicklung in Hahn-Lehmden auswirken. Junge Familien aber auch Jugendliche wollen eine schnelle und verkehrlich gute Anbindung an das Oberzentrum Oldenburg mit seinen vielfältigen Möglichkeiten. Aber auch die schnelle Anbindung an den Hauptort Rastede mit seiner hervorragenden Infrastruktur ist vor allem für Schüler, junge Mütter und ältere Menschen, die in der Regel nicht über ein eigenes Fahrzeug verfügen, von großem Interesse. Profitieren könnten von einem Zughalt auch die Beschäftigten der bereits angesiedelten Gewerbebetriebe. Insofern ist ein Zughalt ein nicht zu unterschätzender Faktor bei künftigen Gewerbe-ansiedlungen. Wie Erhebungen in anderen vergleichbaren Orten zeigen, bringt ein Haltepunkt auch Vorteile im Bereich Naherholung, insbesondere Fahrradtouristen nutzen Zugverbindungen für ihre Rundfahrten. Da die bisherigen Gespräche des Landkreises Ammerland mit der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) in den letzten Jahren in keiner Weise vorangekommen sind - die LNVG sich dabei immer wieder auf die Nichtwirtschaftlichkeit zurückzieht ohne sie konkret zu belegen – halten wir es für erforderlich, nunmehr als Gemeinde selbst aktiv zu werden und durch ein Gutachten eines renommierten Planungsbüros die Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit eines Zughaltes in Hahn-Lehmden umfassend zu prüfen. Das derartige Gutachten ein konkreter Einstieg in die Reaktivierung von Zughaltepunkten sind, zeigen Beispiele aus Wüsting und Dörverden, wo die Gemeinden ebenfalls aus dem Eigeninteresse heraus selbst Gutachten in Auftrag gegeben haben und letztlich Erfolg hatten. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kramer Fraktionsvorsitzender
Parkplätze am Bahnhof
Rastede, 04.04.2008 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzliche befestigte Parkflächen zwischen dem Bahnhof und der Raiffeisenstraße (entlang der Ladestraße) zu schaffen." Begründung: Im Bereich des Bahnhofs ist ein stetig steigender Bedarf an Parkplätzen festzustellen. Die vorhandenen Parkflächen sind häufig komplett vergeben. Die zwischen Bahnhof und Raiffeisenstraße vorhandenen Parkplätze sind unbefestigt und bringen bedingt durch ihre Anordnung, nur wenig Parkraum. Durch eine Anordnung der Parkflächen, wie sie zwischen Schlossstrasse und Bahnhof schon vorhanden ist, könnten hier zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. Mit freundlichen Grüßen Lars Krause
Sanierung von Klassenräumen in der Grundschule Kleibrok
Rastede, 26.02.2008 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, in den Sommerferien 2008, für eine Sanierung der Klassenräume 1 und 3 in der Grundschule Kleibrok zu sorgen. Die Sanierung umfasst die Außenverkleidung der Räume, den Einbau neuer Heizkörper, eine Erneuerung der Fußböden sowie der Decken. Begründung: Bei der Bereisung des Schulausschusses Ende Januar 2008 wurde erheblicher Sanierungsbe-darf an den Rasteder Grundschulen festgestellt. Die größten Mängel in der Bausubstanz wurden an der Grundschule Kleibrok festgestellt. Da die genannten Räume hier teilweise durch die abgängige Außenverkleidung kaum noch nutzbar sind, wird von seiten der SPD-Fraktion hier eine vorrangige Sanierung angestrebt. Mit freundlichen Grüßen Lars Krause
Gewerbegebiet Am Autobahnkreuz Oldenburg-Nord

Rastede, den 20. Februar 2008 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: Der Rat möge beschließen: „1. Das geplante Gewerbegebiet Autobahnkreuz Oldenburg-Nord (Bebauungsplan 86) ist unter Beibehaltung der vorhandenen Wallhecken insgesamt einzugrünen. Auf der nordwestlichen Seite ist angrenzend an die B 211 ein mindestens 20 Meter breiter Baumgürtel zu erhalten. 2. Das Gebiet wird als Gewerbegebiet entsprechend § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und nicht als Industriegebiet im Sinne von § 9 Baunutzungsverordnung eingeplant. 3. Gleichzeitig ist der Hillersweg für den Durchgangsverkehr zu sperren. Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind hiervon ausgenommen.“ Begründung: Gewerbebetriebe bringen der Kommune Steuereinnahmen und schaffen Arbeitsplätze. Es ist für die Weiterentwicklung einer Kommune somit unabdingbar, Gewerbegebiete an opponierter Stelle auszuweisen. Dafür bieten sich die Flächen am Autobahnkreuz Oldenburg-Nord an. Dies hat bereits die Vergangenheit gezeigt; im Bereich des Schafjückenweges haben sich viele hervorragende Betriebe angesiedelt. Nunmehr ist beabsichtigt, die Fläche zu erweitern. Dies wird seitens der SPD-Fraktion grundsätzlich begrüßt. Aus diesem Grunde haben wir auch dem seinerzeitigen Ankauf der Flächen zugestimmt. Zu 1.) Für die geplante neue Gewerbeansiedlung soll eine 11 ha große landwirtschaftliche Fläche sowie eine etwa 9,7 ha große Waldfläche als gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden. Die hierfür erforderliche Beseitigung des Waldes ist aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen zu kompensieren. Geeignete Flächen wurden dem Fachausschuss bereits vorgestellt. Gleichwohl sollte sich der neue Erweiterungsbereich in die Landschaft einfügen, so wie dies auch beim Gewerbegebiet am Schafjückenweg geschehen ist. Das neue Gewerbegebiet würde dadurch aufgelockert und aufgewertet werden und sich dem bestehenden Landschaftsbild wesentlich besser anpassen. Die bisherige Praxis bei dem schon vorhandenen Gewerbegebiet ‚Am Autobahnkreuz Oldenburg-Nord’ würde lediglich fortgeführt. Darüber hinaus bildet ein derartiger „Baumgürtel“ einen Sicht- und Lärmschutz, ein deutlich verbessertes Umfeld für die dort arbeitenden Menschen sowie mit Sicherheit eine höhere Akzeptanz bei der umliegenden Bevölkerung. Zu 2.) Industriegebiete dienen nach § 9 Absatz 1 BauNVO ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Hier finden insbesondere diejenigen Betriebe ihren Standort, die wegen ihres hohen Störgrades durch Emissionen wie z.B. Lärm, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen in anderen Gebieten unzulässig sind. Auch wenn nicht zwingend erforderlich ist, solche Betriebe anzusiedeln, wird seitens der SPD-Fraktion nicht die Notwendigkeit erkannt, überhaupt an dieser Stelle ein Industriegebiet zu schaffen. Ein ‚normales’ Gewerbegebiet entsprechend § 8 BauNVO ist durchaus ausreichend und entspricht der bisherigen Ansiedlungsstruktur im angrenzenden Gewerbegebiet. Diese sollte beibehalten werden. Zu 3.) Der Hillersweg ist ein Sandweg und verbindet die Butjadinger Straße mit dem Gewerbegebiet am Schafjückenweg. Auf diesem Weg finden vermehrt Lieferverkehre statt. Teils wird diese Strecke als Abkürzung genommen, teils steuern die Navigationssysteme Ortsunkundige durch den Weg. Schäden an der unbefestigten Strecke sind unvermeidbar. Um diese nicht größer werden zu lassen und damit auch gemeindliche Kosten zu sparen, sollte der Hillersweg für den Durchgangsverkehr auf geeignete Art und Weise gesperrt werden. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kramer Fraktionsvorsitzender
Parkplätze an der Grundschule Hahn-Lehmden
Rastede, den 04.12.2007 Antrag auf Parkplatzflächenerweiterung der Grundschule Hahn-Lehmden Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dieter Decker, Die Parksituation an der Grundschule in Hahn-Lehmden ist sehr eingeschränkt. An der Lehmder Straße ist seit kurzer Zeit ein absolutes Halte- und Parkverbot. Ebenso beschweren sich die Anwohner im Kornweg über den Verkehrsfluss, da die Autofahrer zur Zeit dort die freien Flächen als Parkplatz nutzen. Die vorhandenen Parkplätze an der Grundschule werden durch die Lehrkräfte der Grundschule Hahn-Lehmden genutzt. Da die Flächen ständig belegt sind, gibt es für Anrainer und Eltern, die ihre Kinder von der Schule abholen, keine weitere Möglichkeit, dort ein Fahrzeug abzustellen, außer in zweiter Reihe. In der Mitagszeit kommen dann noch zusätzlich Schulbusse und Taxen, wobei eine hohe Gefahr für die Grundschüler ausgeht, da diese ohne auf den Verkehr zu achten, zu den wartenden Eltern laufen, die in ihren Fahrzeugen auf die Kinder warten. Mit freundlichen Grüßen Detlef Bredow Ratsherr
Outdoor Basketballanlage in Wahnbek
Rastede, 11. Oktober 2007 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersende ich mit der Bitte um Berücksichtigung: Ich bitte um Erweiterung der Beschlussvorlage 2007/186 Freisportflächen-entwicklungskonzept um eine Outdoor Basketballanlage für den Ortsteil Wahnbek. Begründung: Die SPD- Fraktion sieht die Notwendigkeit eine zeitgemäße und trendorientierte Veränderung im Freizeitverhalten der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Seit einigen Jahren ist Basketball zum bevorzugten Freizeit- und Straßensport der Kinder und Jugendlichen geworden. Wahnbek hat sich dank der Aktivitäten des TUS Wahnbek zu einem Zentrum des niedersächsischen Basketballsports im Bereich der weiblichen und männlichen Jugend entwickelt. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass die Basketballabteilung in kurzer Zeit 60 Jugendliche als Mitglieder gewinnen konnte. Die Erfolge dieser Jugendlichen und die Medienpräsenz des Basketballsports haben dazu geführt, dass man täglich im Straßenbild Basketball spielende Kinder sieht. Sowie in der Vergangenheit „Bolzplätze“ für Fußballer geschaffen wurden, ist für die Unterstützung dieses positiven Betätigungsdranges die Schaffung einer geeigneten Spielstätte von Nöten. Wir bitten hier besonders zu berücksichtigen, dass der Integrationseffekt für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund gerade in Wahnbek beim Basketball sehr ausgeprägt ist. Wir bitten daher, im Ortskern eine einfache, aber robuste Outdoor Basketballanlage mit Umzäunung einzurichten. Mit freundlichen Grüßen Kerstin Druivenga-Kreitsmann Ratsfrau
Loy - Fuß- und Radweg
Rastede, den 20. September 2007 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersende ich hiermit im Namen der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Rastede zur Bearbeitung in den zuständigen Gremien. Antrag Die Gemeinde Rastede möge den namenlosen Sandweg, parallel zur Straße „Am Denkmal“ im Ortsteil Loy, als ausschließlichen Fuß- und Radweg ausweisen und die entsprechenden Maßnahmen dazu veranlassen. Begründung: Anwohner der Straße „Sandkuhlenweg“ in Loy haben mich vermehrt angesprochen und dargestellt, dass der namenlose Sandweg der sich von der Straße „Am Denkmal“ gabelt, immer wieder mit lauten Traktoren befahren wird, welche die ohnehin im schlechten Zustand befindliche Straße aufwühlen und zudem Pkws mit hoher Geschwindigkeit dort entlang rasen und ebenfalls Staub aufwirbeln. Besonders an wärmeren Tagen legt sich dieser trockene Sandstaub auf die Gartenmöbel, die Terrassen, Fenster- und Fensterbänke der Anwohner und die draußen hängende Wäsche nieder. Dies verhindert somit häufig auch einen erträglichen Aufenthalt im eigenen Garten und schränkt so, aus meiner Sicht, auch die Wohn- und Lebensqualität der betroffenen Anlieger maßgeblich ein. Daher beantragt die SPD-Fraktion, den oben genannten Sandweg durch zwei rot-weiße Pfeiler für Pkw zu sperren und den Weg nur noch als Fuß- und Radweg freizugeben und mit entsprechenden Schildern auszuweisen. Durch die Straße „Am Denkmal“ ist dieser Weg ohnehin entbehrlich und das Problem könnte damit mit wenig Aufwand und ohne Nachteile gelöst werden. Eine Alternative dazu wäre, diesen Weg und die Straße „Am Denkmal“ mit einer Teerdecke zu versehen. Mit freundlichen Grüßen Carmen Jürgens -Ratsmitglied-
Bahnhofsuhr gefordert
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersende ich hiermit im Namen der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Rastede zur Bearbeitung in den zuständigen Gremien. Rastede, 20. September 2007 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersende ich hiermit im Namen der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Rastede zur Bearbeitung in den zuständigen Gremien: "Die Gemeinde wird beauftragt, eine Bahnhofsuhr in Höhe des Rasteder Bahnhofs anzubringen und die Kosten dafür zu übernehmen." Begründung: Um eine Verschönerung des Bahnhofes zu erreichen, sind bereits mehrere Maßnahmen umgesetzt und in die Wege geleitet worden. Aus der Bevölkerung wurde schon des Öfteren der Wunsch nach einer Bahnhofsuhr am Bahnhof geäußert. Fahrgäste, die mit der Bahn in Rastede ankommen, bekommen dort auch den ersten Eindruck unseres Residenzortes. Um dem gerecht zu werden beantragt die SPD-Fraktion, vielleicht auch in Zusammenarbeit mit der Residenzort Rastede GmbH, eine Bahnhofsuhr vor dem Bahnhof aufzustellen. Zum jetzigen Zeitpunkt steht lediglich eine alte Uhr an den Bahngleisen. Es würde den Bahnhof aufwerten, wenn eine Standuhr im modernen oder antiken Stil, mit Werbe- oder Temperaturanzeige in Richtung Bahnhofstraße/Ladestraße angebracht würde. Die Fahrgäste hätten dann auch die Zeit für die An- und Abfahrten besser im Blick. Mit freundlichen Grüßen Carmen Jürgens -Ratsmitglied-
Familien- und Kinderservicebüro
Rastede, 12. September 2007 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: Die Einrichtung eines Familien- und Kinderservicebüros in der Gemeinde Rastede wird dem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Gleichstellungsbeauftragten zugeordnet. Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt hauptamtlich mit halber Stundenzahl (unter Einbeziehung der Stunden für Familien- und Kinderbüroservice) ausgeschrieben.“ Begründung: Die SPD-Fraktion begrüßt die Initiative des Landkreises Ammerland, sich am Projekt des Lan-des Niedersachsen „Familie mit Zukunft“ zu beteiligen und damit Familien- und Kinderservice-büros in den einzelnen Gemeinden einzurichten, um die Belange und Interessen von jungen Familien mit ihren Kindern direkt vor Ort zu unterstützen. Der Landkreis Ammerland hat insoweit ein Handlungskonzept entworfen, auf das hier hingewiesen wird. Das Konzept stellt ab auf die Kindertagespflege insbesondere für unter Dreijährige. Aber auch wenn dieser Personenkreis danach vorrangig zu betrachten ist, so sind die Ausführungen des Landkreises doch grundle-gender und umfassender. Sie weisen in die richtige Richtung. Insbesondere auf Punkt 5 wird verwiesen. Danach erschließt sich für Eltern mit Migrationshin-tergrund häufig das Spektrum an Betreuungsmöglichkeiten, Förderangeboten oder finanziellen Hilfen für Familien besonders schwer. Zudem stellt oftmals das Rathaus oder Kreishaus eine große Hemmschwelle dar. Wenn Beratung angenommen werden und adäquate, passende Betreuung und Bildung für die Kinder gefunden werden soll, muss das Angebot besonders orts-nah und niedrigschwellig sein. Gerade in der Zielgruppenarbeit steht das Familien- und Kinder-servicebüro vor der Herausforderung, mit schon vorhandenen und der Zielgruppe vertrauten Beratungseinrichtungen (z.B. der Mütterberatung, Schwangerenberatung oder Migrationssozialarbeiterinnen) zu kooperieren und sich selbst dort als Dienstleister einzubringen. Ähnliche Konzepte - so das Handlungskonzept - müssen auch für die große Gruppe von Alleinerziehenden erbracht werden. Für Alleinerziehende gestaltet es sich besonders schwierig, eine Balance zwischen Beruf und Familie zu finden. Aber auch sozial schwache Familien sollten ge-sondert angesprochen werden. Gleiches gilt für die Familien, in denen das Kind bzw. die Kinder über einen besonderen Förderbedarf verfügen. Der Landkreis stellt der Gemeinde für dieses Projekt Haushaltsmittel für 10 Wochenstunden zur Verfügung. Diese müssen effektiv und zielorientiert genutzt werden. Um dieses zu gewährleis-ten, sollten zusätzlich Mittel für 9,25 Wochenstunden bereitgestellt werden. Dadurch ließe sich insgesamt eine sozialversicherungspflichtige Halbtagsstelle schaffen, die von der Gleichstellungsbeauftragten besetzt werden sollte. Die Position der Gleichstellungsbeauftragten würde dadurch aufgewertet und mit einem Anforderungsprofil versehen. Andere Gemeinden im Ammerland haben diesen Schritt bereits vollzogen. Mit freundlichen Grüßen Marie-Luise Weber
Werbetafeln für örtliche Veranstaltungen
Rastede, 04.September 2007 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, bisher war es übliche Praxis, dass örtliche Vereine mittels selbst aufgestellter, ortsgebundener Werbetafeln auf ihre Veranstaltungen hinweisen bzw. für sie werben konnten. So z.B. werben die Schützenvereine jeweils an den Ortsein- und ausgängen für ihre Schützenfeste, das DRK für den Tag der offenen Tür, die Feuerwehren für Jubiläen usw.. Nunmehr soll diese Art der Werbung für örtliche Veranstaltungen unzulässig sein, da einschlägige Bauvorschriften dem entgegenstehen. Eine Rücksprache unsererseits mit der Baugenehmigungsbehörde ergab, dass diese Aussage zunächst so pauschal nicht haltbar ist. Es ist danach individuell zu klären, ob eine Werbetafel an dem geplanten Aufstellstandort nach § 49 NBauO zulässig ist. Dieses ist abhängig davon, wie der jeweilige Bereich ausgewiesen ist (Bplan, 34-Gebiet, Außenbereich usw.). Erst wenn hiernach die Zulässigkeit gegeben ist, stellt sich die Frage, ob die Werbetafel der Baugenehmigungspflicht nach § 69 NBauO unterliegt oder unter die Ziffern 10.1 oder 10.3 des Anhanges zu § 69 NBauO fällt und damit genehmigungsfrei ist. In Anbetracht der Tatsache, dass es für die örtlichen Vereine teilweise von existenzieller Wichtigkeit ist, für ihre Veranstaltungen zeitlich begrenzt angemessen zu werben, beantragen wir, möglichst umgehend mit den betreffenden Vereinen und in Absprache mit dem Landkreis Ammerland als Baugenehmigungsbehörde eine praktikable Lösung zu finden. Darüber hinaus beantragen wir - nach Beratung in den zuständigen Gremien -, den örtlichen Vereinen an den jeweiligen Ortsein- und ausgängen sowie an markanten Stellen innerhalb der Gemeinde Werbetafeln, analog zu denen der Rasteder Veranstaltungen (Landesturnier, Musiktage, Geflügelzüchter etc.), zur Verfügung zu stellen. Sofern die Tafeln nicht für örtliche Veranstaltungen genutzt werden, könnten diese dann zusätzlich als Werbefläche für Rasteder Großveranstaltungen dienen. Mit freundlichen Grüßen Monika Sager-Gertje
Kreisverkehre pflegen
Rastede, 18. Juli 2007 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir Ihnen mit der Bitte um Berücksichtigung. Die zuständigen Gremien mögen beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, den Landkreis Ammerland aufzufordern, eine gestalterisch ansprechende Begrünung der Verkehrskreisel in Heubült und Neusüdende vorzunehmen. Im Rahmen dieser Maßnahme soll eine Überprüfung stattfinden, ob der Kreisel in Heubült in den Nachtstunden für den fließenden Verkehr ausreichend beleuchtet ist. Begründung: Die Verkehrskreisel in Heubült und Neusüdende geben Verkehrsteilnehmern, die in die Ge-meinde Rastede einreisen, den ersten Eindruck vom Residenzort Rastede. Es ist deshalb wich-tig, dass die Kreisel für Gäste optisch einen guten Eindruck hinterlassen. Da dies derzeit nicht gegeben ist, beantragen wir Verbesserungen vorzunehmen. Dies kann z.B. in Analogie zur Pla-nung des Kreisels südlich Schlosspark geschehen. Eine ausreichende Beleuchtung der Kreisel ist vor allem nachts von Bedeutung, um eine größtmögliche Sicherheit für alle Verkehrsteilneh-mer zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen Lars Krause Werner Skirde

Wohnmobilplatz in Rastede
Rastede, 09. Mai 2007 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Stellplatzmöglichkeiten für Wohnmobile in unserer Gemeinde aufzuzeigen und gleichzeitig die Kosten für die Erstellung von bis zu 20 Stellplätzen einschließlich der erforderlichen Ver- und Entsorgungsanlagen zu ermitteln.“ Begründung: Bereits seit längerem wird in unserer Gemeinde über die Bereitstellung von Wohnmobilplätzen diskutiert. Die CDU hat den Antrag gestellt, auf dem Marktplatz in Rastede entsprechende Plätze zur Verfügung zu stellen. Die SPD-Fraktion hat sich dagegen ausgesprochen, da wir der Ansicht sind, dass an einem solch markanten Platz in der Gemeinde Wohnmobile nicht richtig angesiedelt sind. Im Übrigen könnte es zu Schwierigkeiten mit dem Wochenmarkt kommen. Wohnmobilstellplätze an einer anderen Örtlichkeit halten wir dagegen für sehr sinnvoll und für den Tourismus in unserer Gemeinde förderlich, wenn sie denn den Ansprüchen entsprechen. Die SPD-Fraktion hat sich inzwischen mit Herrn Raffel von der Residenzort Rastede GmbH und Herrn Egon Oetjen aus Bad Zwischenahn zusammengesetzt und die Thematik eingehend erörtert. Herr Oetjen ist ein ausgewiesener Fachmann für das Wohnmobilwesen. Er hat in Bad Zwischenahn einen Wohnmobilplatz ins Leben gerufen, diesen 10 Jahre lang betreut, schreibt Wohnmobilführer und veröffentlicht Stellplatzbewertungen. Auch für Herrn Oetjen, der naturgemäß sehr viele Wohnmobilstellplätze in Deutschland kennt, war von vornherein klar, dass der Marktplatz in Rastede als Wohnmobilplatz nicht in Frage kommen kann. In Rastede gibt es bisher den öffentlichen Wohnmobilstellplatz auf dem Parkplatz an der Eichendorffstraße. Auf diesem Platz können die Wohnmobile z. Z. nur einen Tag stehen. Von den Wohnmoblisten zu benutzende Stromanschlüsse und Ver- und Entsorgungsanlagen sind dort aber nicht vorhanden. Um einen attraktiven Platz zu bekommen, ist eine solche Infrastruktur jedoch zwingend erforderlich. Es bestünde durchaus die Möglichkeit, die jetzige Fläche für 20 Wohnmobile ohne großen Kostenaufwand entsprechend herzurichten. Eine Abtrennung zur übrigen Fläche (Parkplätze u.a. für Kindergarten und Altersheim) sowie zu den Glascontainern wäre erforderlich. Stromanschlüsse liegen bereits vor Ort und könnten entsprechend erweitert werden. Entsorgungsanlagen dürften auch in der Nähe vorhanden sein. Es bestünde auch die Möglichkeit, auf dem Sattelplatz/Parkplatz am Rennplatz Wohnmobilstellplätze einzurichten. Vorteil wäre hier, dass unmittelbar angrenzend sogar Duschen und Toilettenanlagen vorhanden wären. Man könnte auch daran denken - vertragliche Regelungen mit dem Schützenverein vorausgesetzt - auf der rechten Seite des Schützenplatzes Stellplätze zu errichten und diese mit einer Hecke zur Mühlenstraße abzuschirmen. Die Nähe zu den Duschen und WC-Anlagen am Rennplatz wäre auch dort gegeben. Die Infrastruktur zu erstellen, dürfte auch nicht das Problem sein. Förderlich wäre außerdem, dass der Schützenverein eventuell die Betreuung der Wohnmobilstellplätze übernehmen könnte. Hier sollten Gespräche mit dem Schützenverein aufgenommen werden. Vorteil aller dieser Plätze ist, dass sie sich in unmittelbarer Nähe zum Schlosspark und zu den Rasteder Freizeit- und Sportanlagen befinden. Auch die Entfernung zum örtlichen Handel ist gering. Dieses waren nur einige Überlegungen. Es sollten durchaus sämtliche Flächen, die sich im Hauptort Rastede im Eigentum der Gemeinde befinden und einer Wohnbebauung nicht zuträglich sind, auf ihre Eignung als Wohnmobilstellplatz geprüft werden. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kramer Fraktionsvorsitzender
Internetplatz in Bücherei aufrüsten
Rastede, 09. Mai 2007 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: Der in der Rasteder Gemeindebücherei befindliche öffentlich zugängliche Internet-Arbeitsplatz wird auf den neuesten Stand der Technik gebracht. “ Begründung: Anlässlich eines Besuches der SPD Rastede einschließlich der SPD-Fraktion in der Gemeindebücherei „Villa Wächter“ wurde festgestellt, dass der Internet-Platz für die Besucher sich auch weiterhin großer Beliebtheit erfreut. Dieser Internetarbeitsplatz wurde vor 8 Jahren aufgrund eines Antrages der SPD Rastede installiert. Vor allem ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger nutzen dieses Medium gerne, zumal viele keinen PC geschweige denn einen Internetzugang im eigenen Heim besitzen. Die Nutzungsgebühr pro Minute beträgt 0,04 €, was durchaus erschwinglich ist. Unabhängig davon aber dauert die Internetrecherche in der Bücherei seine Zeit. Die Technik ist in den letzten Jahren zügig fortgeschritten. Und dieser Fortschritt sollte auch nicht vor der Bücherei Halt machen. So verfügt die Bücherei bisher nicht über einen DSL-Anschluss. Dieser aber würde die Internetrecherchen forcieren und dadurch auch die Kosten minimieren. Insgesamt sollte geprüft werden, inwieweit der Internet-Arbeitsplatz auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden kann. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kramer Fraktionsvorsitzender
Verkehrssituation in Hahn-Lehmden
Verkehrssituation Kreuzungsbereich Wiefelsteder Straße / Wihelmhavener Straße Rastede, 12. April 2007 Sehr geehrter Herr Decker, die SPD-Fraktion, namentlich die im Briefkopf genannten Fraktionsmitglieder, beantragen: „Die Verwaltung möge sich beim Landkreis Ammerland als zuständigen Straßenbaulastträger dafür einsetzen, dass im Kreuzungsbereich Wilhelmshavener Straße / Wiefelsteder Straße die Fahrradüberwegung über die Wiefelsteder Straße rot markiert wird. Begründung: Der Fahrradweg verläuft entlang der Wilhelmshavener Straße und quert die Wiefelsteder Straße. Vorfahrtsberechtigt sind in jedem Fall die Fahrradfahrer. Dieses ist für die von der Wilhelmshavener Straße in die Wiefelsteder Straße einbiegenden Fahrzeugführer noch einigermaßen ersichtlich, für die aus Fahrtrichtung Wiefelstede bzw. von der Autobahn kommenden Fahrzeugführer oft nicht. Oftmals kommen sie sogar mit einer noch recht hohen Geschwindigkeit auf die Kreuzung zugefahren und übersehen dabei die Fahrradfahrer. Immer wieder kommt es zu Beinaheunfällen bzw. die Fahrradfahrer bleiben von vornherein stehen. Da es sich hierbei auch um einen Schulweg zur Grundschule Lehmden für die aus Rehorn/Liethe kommenden Kinder handelt, hält die SPD-Fraktion es für sinnvoll, die Fahrbahnüberquerung rot zu markieren. Im Hauptort Rastede wird dieses bereits seit längerem so praktiziert. „ Mit freundlichen Grüßen Monika Sager-Gertje Werner Skirde
Kostenermittlung für ein Steildach im Musik/Hauswirtschaftstrakt der KGS
Rastede, 11.04.2007 Antrag auf Kostenermittlung für ein Steildach im Musik/Hauswirtschaftstrakt der KGS Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit einem Architekten in Verbindung zu setzen und eine Kostenermittlung vornehmen zu lassen, für die Herstellung eines Steildaches im Mu-sik/Hauswirtschaftstrakt der Kooperativen Gesamtschule Rastede. Zusätzlich sollen die Kosten ermittelt werden für die Aufhebung der beiden innenliegenden Räume. In die Kostenermittlung sind die notwendigen Veränderungen im Bereich der Gebäudebewirt-schaftung mit aufzunehmen (Heizung, Lüftung etc.). Begründung: In den vergangenen Jahren mussten seitens der Gemeinde Rastede erhebliche Investitionen in den Bereich der Gebäudeunterhaltung in der Kooperativen Gesamtschule geleistet werden. Ein Großteil der Gelder ging in die Sanierung der Flachdächer und deren Lichtkuppeln. Um diese immer wieder auftretenden Probleme mit dem Flachdach dauerhaft zu beseitigen, beantragt die SPD-Fraktion die Kostenermittlung für ein Steildach im Musik/Hauswirtschaftstrakt durch einen Architekten. Um den gesamten Gebäudetrakt attraktiver zu gestalten, ist es aufgrund der rückläufigen Schü-lerzahlen das Ziel der SPD, die beiden innenliegenden Räume aufzulösen und durch einen attraktiven Innenhof zu ersetzen. Durch diese Maßnahme würden sämtliche umliegenden Räume durch mehr Tageslicht eine Aufwertung erfahren. Mit freundlichen Grüßen Lars Krause
Fördermaßnahmen in Rasteder Kitas
Rastede, den 10.12.2006 Bericht über Fördermaßnahmen in den Rasteder Kindertagesstätten Sehr geehrter Herr Sundermann! Als Ergänzung zum Schreiben von Herrn Kramer vom 7.12.2006 möchten wir Sie bitten, uns in der nächsten Sitzung folgende Fragen zu beantworten: - Welche Fördermaßnahmen und zusätzliche Angebote für Kinder gibt es in den Rasteder Kindertagesstätten? ( z.B. Sprachförderung, Englisch, Sport/Schwimmen) - Sind diese einheitlich für alle Einrichtungen? Werden sie akzeptiert und angenommen? - Wie ist die Zusammenarbeit mit den Grundschulen organisiert? - Wer beurteilt die Notwendigkeit einer Förderung? - Wer führt diese Angebote durch? (ErzieherInnen, GrundschullehrerInnen, Honorarkräfte?) - Entstehen dadurch zusätzliche Kosten für die Eltern bzw. für den Träger? Mit freundlichen Grüßen Marie-Luise Weber Vorsitzende des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses
Schließzeiten in Kindergärten
Rastede, 07.12.2006 Schließzeiten des Kindergarten Hahn-Lehmden Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, Elternvertreter des Kindergartens in Hahn-Lehmden haben die Gemeinde und die Frak-tionen angeschrieben und dargestellt, dass die derzeitigen Schließzeiten im dortigen Kindergarten nicht akzeptabel sein sollen. So soll es unverhältnismäßig viele Schließzeiten ohne Notdienstangebote geben. Diese Regelungen weichen scheinbar von denen in den kommunalen Kindergärten erheblich ab. Auch wenn nicht die Gemeinde sondern das Diakonische Werk Träger des Kindergartens ist, darf dies nicht zu unterschiedlichen Schließzeiten führen. Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass alle Kindergärten in der Gemeinde gleiche Schließzeiten mit Not-dienstangeboten vorhalten müssen. Auf die Trägerschaft kommt es insoweit nicht an, zumal die Eltern gemeindeweit die gleichen Gebühren zahlen und damit den Anspruch auf eine gleiche Leistung haben müssen. Im Übrigen bezuschusst die Gemeinde Rastede die Kindergärten des Diakonischen Werkes in erheblichem Maße, so dass sie insoweit ihren Einfluss gelten machen kann. Wir bitten, dieses Thema für eine Beratung in der nächsten Sitzung des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses aufzunehmen und dabei darüber zu informieren, wie die Situation sich gemeindeweit darstellt. So ergeben sich bereits auf den ersten Blick folgende Fragen, die wir - nach Kindergärten aufgeschlüsselt - gerne beantwortet haben möchten: - Wie sind die Öffnungszeiten? - Wie sind die Urlaubsplanungen? - An welchen Tagen sind die Kindergärten ganz geschlossen? - Gibt es einen Notdienst? Wie wird dieser definiert? - Wann finden Fortbildungen, die ohne Zweifel wichtig sind, statt? Wird dann ein Notdienst eingerichtet? - Gibt es Kooperationen zwischen den einzelnen Kindergärten? - Die Eltern zahlen die Gebühren durchgehend. Gilt dies auch bei unverhältnismä- ßig hohen Ausfallzeiten in den Kindergärten oder erhalten die Eltern Erstattun- gen? - Ist daran gedacht, für alle Kindergärten in der Gemeinde – unabhängig von der Trägerschaft – die gleichen zeitlichen Rahmenbedingungen zu schaffen? Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kramer Fraktionsvorsitzender

Umgestaltung des Denkmalplatzes
Rastede, 15.09.2006 Denkmalsplatz in Rastede Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Umgestaltung des Denkmalplatzes vor der St. Ullrich-Kirche geänderte Parkmöglichkeiten einzuplanen. Dabei sollte neben dem Autohaus Haustein ein weiterer Parkplatz entstehen. Der Denkmalplatz ist vom Parkverkehr freizuhalten. Begründung: Im Jahre 2009 hat Rastede 950jähriges Jubiläum. Die St.Ullrichs-Kirche wurde im Jahre 1059 gegründet. Sie gehört damit zu den ältesten Kirchen im Oldenburger Land. Schon aus diesem Grunde ist es erforderlich, dass ein vernünftiger Vorplatz vorhanden ist. Es bedarf einer Neugestaltung. Pläne liegen vor. Die Verwaltung erstellt zur Zeit ein Umsetzungskonzept mit Kostenermittlung. Die ersten Beschlüsse werden derzeit in den Gremien gefasst. Ein Ziel bei der Neugestaltung sollte sein, parkende Autos vor der Kirche grundsätzlich nicht zuzulassen. Ausnahmeregelungen in Einzelfällen, z.B. bei Hochzeiten, sollten aber durchaus zulässig sein. Die SPD-Fraktion schlägt deshalb vor, rechts neben dem bestehenden Autohaus in der Grünfläche am alten Friedhof einen Parkplatz zu errichten. Denkmalpflegerisch aber auch ökologisch dürfte es hier nicht zu Problemen kommen, da dort bereits eine bauliche Anlage (Regenrückhalteeinrichtung unterirdisch) vorhanden ist und Vegetation auch aus diesem Grunde auf dieser Fläche kaum vorhanden ist. Vorteile würden sich für die Besucher der Kirche und des Friedhofes durch ein ver-größertes Parkangebot ergeben. Gleichzeitig würde die neue Parkfläche den Geschäften an der Oldenburger Straße / Bahnhofstraße dienen. An beiden Enden der Oldenburger Straße Stünden größere Parkflächen zur Verfügung stehen (Marktplatz und neuer Platz) und es ergibt sich dadurch eine sinnvolle Abrundung. Gleichzeitig entzerrt sich bei Großveranstaltungen die Parksituation an der Oldenburger Straße. Es besteht auch für die Besucher des Schlossparks eine zusätzliche Parkmöglich-keit. Letztendlich - und das ist das Entscheidende - käme der Denkmalsplatz angemessen zur Geltung. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kramer Fraktionsvorsitzender
1. Längerer Ampelbetrieb Kreuzung Oldenburger/ Raiffeisen/ Kleibroker- Str.
Rastede, 25.03.06 ANTRAG 1. Längerer Ampelbetrieb Kreuzung Oldenburger/ Raiffeisen/ Kleibroker- Str. 2. Versetzung des Ortsschilder Rastede/Kleibrok Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Namen der SPD- Fraktion, stelle ich hiermit über den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt und Straßen folgenden Antrag. 1. Die Ampelanlage Oldenburger/ Raiffeisen/ Kleibroker- Str., bleibt abends länger voll in Betrieb. 2. Das Ortsschild Kleibrok und Rastede wird bis zur Höhe Zollhaus versetzt. Begründung: Durch die verlängerten Öffnungszeiten einiger Geschäfte vor allem der Einkaufsmärkte, hat sich das Verkehrsaufkommen weiter in die Abendszeit frequentiert. Um auch diesen Verkehrsteilnehmern noch ein sicheres Überqueren zu ermöglichen, müsste der „Vollbetrieb“ der Ampelanlage mindestens eine halbe bis eine Stunde verlängert werden. Dieses habe ich auch schon vor geraumer Zeit, in einem der Ausschüsse, in denen ich tätig bin, angeregt. Das Versetzen der Ortsschilder hätte nicht nur den Vorteil, dass die Geschwindigkeit einfacher beordnet würde, sondern dass auch zum Beispiel die Freiwillige Feuerwehr offiziell im Rasteder Kernbereich „abgesteckt“ ist (übrigens ein langer, geheimer Wunsch der Feuerwehr). Zur Zeit folgt in Kleibroker Richtung verlaufend, mit dem grünen Ortsschild Kleibrok, 70 Km/h (ausgerechnet im Bereich der Ein- und Ausfahrten von Feuerwehr und Bauhof/Roggenmoorweg). Zollhaus 70 Km/h (obwohl die Kurve diese Geschwindigkeit gar nicht zulässt, wird sie suggeriert), bis zur Straße Hasenbült (Einfahrt Kläranlage); ab hier bis zur Grenze des LK Wesermarsch ist 50 Km/h. In umgekehrter Richtung ist es logischer Weise genau so bis eben zum Ortseingangsschild Rastede in Höhe der Firma Bohmann (früher Heinemann). Durch diese Änderung könnte man sich auch einen Großteil des Schilderwaldes schenken und sich dabei überlegen, ob es nicht Sinn macht, die 50 Km/h- Zone auch zwischen Zollhaus und Straße Hasenbült zu machen. Die gesamte Streckenführung, lässt ohnehin keine höheren Geschwindigkeiten zu, ob mit oder ohne Ausbau. Es ist mit Sicherheit was für die Sicherheit, zum Teil hat das ja auch vor einiger Zeit die Verkehrskommission des LK Ammerland so eingeordnet. Im Weitblick auf unsere Gemeindeentwicklung könnte es sich hier ohnehin nur um eine vorgezogene Maßnahme handeln. Mir ist bekannt, dass dieses alles Aufgaben bzw. Maßnahmen des Landkreises sind, die auch mehr oder weniger in der Diskussion standen. Dieser Antrag soll helfen, mit Einsicht und guten Willen aber auch mit Kompromissen, dem berechtigtem Willen und den Wünschen unserer Bürger entgegen zu kommen und sie in sinnvolle Maßnahmen umzusetzen. Mit freundlichen Grüßen Werner Skirde
Sanierung Fußweg und Straße Buschweg
Rastede, 14.02.2006 Antrag Sanierung Fußweg und Straße Buschweg Sehr geehrter Herr Decker, die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Rastede bittet Sie um Beratung folgenden Antrags in den Gremien der Gemeinde. Antrag Die Gemeinde Rastede saniert die Straße Buschweg im Bereich zwischen dem Bahnübergang und der Morissestraße. Im Rahmen der Sanierung wird auch der Fußweg erneuert. Begründung Der Buschweg ist im Bereich zwischen dem Bahnübergang und der Morissestraße in einem schlechten Allgemeinzustand, dies gilt nicht nur für den Bereich der Straße sondern insbesondere auch für den Fußweg. Die Straße weist viele Schlaglöcher und Fahrbahnunebenheiten auf, die insbesondere in den Wintermonaten zu einer Verkehrsgefährdung führen können. Vom schlechten Zustand des Fußweges sind insbesondere ältere und gehbehinderte Mitbürger betroffen, denen eine gefahrlose Nutzung kaum noch möglich ist. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen, da der Buschweg eine Verbindungsstraße zum Hauptort darstellt. Mit freundlichen Grüßen Lars Krause
Kreuzung Braker Chausee/Schafjückenweg/B 211
Rastede, 10.02.2006 Ampelschaltung Kreuzung Braker Chaussee/Schafjückenweg/B 211 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit der zuständigen Verkehrbehörde in Verbindung zu setzen und dafür zu sorgen, dass die Ampeln an der Kreuzung Braker Chaussee/Schafjückenweg/B 211 durchgehend geschaltet sind und damit den tatsächlichen Bedürf-nissen angepasst werden. Gleichzeitig ist die Kreuzung zu beleuchten. Mittelfristig sollte eine sog. große Lösung wie ein Kreisverkehr oder eine höhenungleiche Kreuzung mit entsprechenden Auffahrten angestrebt werden.“ Begründung: Die obige Kreuzung stellt einen nicht unerheblichen Gefahrenpunkt dar. Die B 211 wird stark frequentiert. Aus diesem Grunde ist auch eine Ortsumgehung in Loy angedacht. Nach den in diesem Zusammenhang durchgeführten Verkehrzählungen dürften im Jahre 2006 ca. 12.000 Fahrzeuge die Straße täglich befahren - Tendenz steigend. Die Erschließung des Gewerbegebietes Schafjückenweg ist inzwischen weitestgehend abge-schlossen. Mit den Firmen August Brötje Handel KG, Noweda, Vierol AG und Jürgen Witte Ne-derland B.V. haben sich dort namhafte Firmen angesiedelt. Diese Firmen werden täglich mit Waren beliefert bzw. liefern aus. Es herrscht dort reger Umschlagsverkehr, der insgesamt über die Kreuzung Schafjückenweg/B 211 abgewickelt wird. Hinzu kommt der tägliche An- und Abrei-severkehr der zahlreichen Arbeitnehmer, die dort beschäftigt sind. Die derzeitige Ampelschaltung reicht keinesfalls aus, ein gefahrloses Queren der Kreuzung zu gewährleisten. Die Ampel muss ganztags geschaltet sein. Dabei sollte die B 211 zwar – wie bisher auch – grundsätzlich Vorrang haben, jedoch müssen bei Bedarf die Seitenstraßen Schafjückenweg und Braker Chaussee umgehend auf Durchfahrt geschaltet werden. Der Lieferverkehr lässt nichts anderes zu. Derzeit kommt es sogar des öfteren zu Staubildungen innerhalb des Schafjückenweges und damit zu Zeitverlusten. Unabhängig von der Zeitfrage ist jedoch in erster Linie das Gefahrenpotential erheblich. Es handelt sich um eine sehr breite Kreuzung, die zu überqueren ist. Diese Dimension allein birgt schon Gefahren für den anfahrenden Verkehr, der langsam auf die stark befahrene B 211 einfädeln bzw. diese überqueren muss. Erschwerend kommt hinzu, dass trotz der Geschwindigkeitsbegrenzungen viele Verkehrsteilnehmer unzulässigerweise mit überhöhter Geschwindigkeit von Oldenburg oder Brake kommend auf der B 211 fahren. Dies macht ein Überqueren der Kreuzung zu einem Glückspiel, zumal Entfernungen heranfahrender Fahrzeuge dann schwer einzuschätzen sind. Im übrigen sollte die Kreuzung beleuchtet werden. In der Dunkelheit ist sie sehr schlecht einsehbar und birgt dadurch zusätzliche Gefahren. Auch wird die Einmündung in den Schafjückenweg leicht verfehlt. Eine Tatsache, die einem Gewerbegebiet von dieser hohen Qualität nicht zuträglich ist. Ein Kreisverkehr oder eine höhenungleiche Kreuzung wären verkehrstechnisch am sinnvollsten. Die Lösung anzustreben muss weiterhin das Ziel der Gemeinde sein. Aus diesem Grunde sind die Gespräche mit den zuständigen Behörden auch in diese Richtung zu lenken. Die ganztägige Ampelschaltung sollte nur eine vorübergehende Maßnahme sein, die kurzfristig zu realisieren ist und zur Gefahrenabwehr beiträgt. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kramer Fraktionsvorsitzender
Prüfauftrag: Kostenloses drittes Kindergartenjahr in den Rasteder Kindertagesstätten
Rastede, den 9. Februar 2006 Prüfauftrag: Kostenloses drittes Kindergartenjahr in den Rasteder Kindertagesstätten Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Die SPD-Fraktion im Rasteder Gemeinderat bittet die Verwaltung zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung kostenfrei anzubieten. Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Kosten entstehen durch die Einführung eines beitragsfreien dritten Kindergartenjahres? 2. Wie hoch ist die Zahl der in der Gemeinde lebenden Kinder, die nicht das letzte Kindergartenjahr besuchen? 1. Welche Kosten entstehen, wenn der Kindertagestättenbesuch grundsätzlich kostenfrei angeboten würde? 2. Welche Chancen bestehen, sich mit anderen Kommunen zusammenzuschließen, um Fördermöglichkeiten vom Land Niedersachsen einzufordern? Begründung: Das Thema kostenlose Kinderbetreuung und damit Entlastung für Familien mit Kindern, wird zurzeit bundesweit und quer durch alle Parteien diskutiert. Unbestritten ist, wie wichtig die frühkindliche Bildung und Erziehung für den gesamten nachfolgenden Bildungsweg eines Kindes ist. Auch in den Rasteder Kindertagesstätten wird hierzu ein wichtiger Beitrag geleistet. Diese Grundlagen müssen allen Kindern zugute kommen. Familienfreundlichkeit ist ein Standortfaktor. Wir werben durch die Schaffung neuer Baugebiete gerade um junge Familien, sich hier anzusiedeln. Ein schneller Einstieg in den kostenreduzierten Kindertagesstättenbesuch würde für Rastede einen herausgehobenen Standortvorteil bedeuten und unser Bemühen, eine kinderfreundliche Gemeinde zu werden, unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Marie-Luise Weber Vorsitzende des Kinder-Jugend und Sozialausschusses
1. Aus- und Fortbildungsmarkt in Rastede
Rastede, 08.02.2006 1. Aus- und Weiterbildungsmarkt in Rastede Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: In Rastede findet im Herbst 2006 ein Aus- und Weiterbildungsmarkt statt. Die Verwaltung wird –ggfs. gemeinsam mit der Residenzort Rastede GmbH - umgehend mit der Planung beginnen. Dabei sollten örtliche und überörtliche Betriebe ebenso wie die KGS und die Schule am Voßbarg, die Berufsbildende Schule Ammerland aber auch die Agentur für Arbeit, die Kvhs und andere Einrichtungen einbezogen werden.“ Begründung: Die Aus- und die Weiterbildung sind Grundsteine für ein erfolgreiches und erfülltes berufliches Leben. Schwierig ist es jedoch, in jungen Jahren die richtige Richtung einzuschlagen. Schwierig ist es oftmals auch, überhaupt einen Praktikums- oder Ausbildungsplatz zu erhalten. Viele Fragen stellen sich den Jugendlichen: Welche Berufe gibt es? Was ist für mich das richtige? Wo gibt es in unserer Gemeinde Praktikums- oder Ausbildungsplätze? Habe ich überhaupt Chancen auf einen Ausbildungsplatz? Wie sieht es mit weitergehenden Schulen aus? und, und, und… Ziel einer Aus- und Weiterbildungsmesse muss es sein, alle Beteiligten – Schüler, Auszubildende, Betriebe und die Gesellschaft - zusammenzuführen und über das persönliche Gespräch gemeinsame Chancen zu entwickeln. Den Schülern aber auch den Eltern bietet eine solche Veranstaltung die Möglichkeit, sich über verschiedene Berufsperspektiven zu informieren. Angesichts der immer noch angespannten Lage auf dem Ausbildungsmarkt ist es notwendig, dass sich alle Beteiligten zu gemeinsamer Anstrengung zusammenfinden. So wird es gelingen, dass die Jugendlichen unserer Gemeinde zuversichtlicher in die Zukunft blicken können. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kramer Fraktionsvorsitzender
Bahnhof und Nebenanlagen in Rastede
Rastede, 19.01.2006 Bahnhof und Nebenanlagen in Rastede Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: - Die Verwaltung wird beauftragt, mit der First-Rail-Estate Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH in Frankfurt Kontakt aufzunehmen und um Renovierungsarbeiten am Bahnhofsgebäude zu bitten. - Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit der DB Station & Service AG aufzunehmen, um eine Vereinbarung über Reinigungsmodalitäten zu schließen. - Die Verwaltung wird beauftragt, Kostenvoranschläge für eventuelle Verschönerungsarbeiten am Gleis 2 einzuholen. Nach Vorlage werden die Gremien über das weitere Vorgehen entscheiden. - Die Verwaltung fordert die DB Station & Service AG nochmals auf, geeignete Maßnah-men gegen die Feuchtigkeit in der Unterführung zu treffen. - Der Fahrradstand links neben dem Bahnhof wird um ein Element erweitert. - Die abschließbaren Fahrradboxen werden intensiver beworben. Entsprechende Hinweisschilder über die Abwicklung der Vermietung sind gut sichtbar zu befestigen. - Die Parkplätze gegenüber der Raiffeisen-Warengenossenschaft an der Ladestraße werden befestigt.“ Begründung: „Jeder Bahnhof ist eine "Visitenkarte" der Stadt oder der Gemeinde und prägt deren Bild und Identität wesentlich mit.“ (Aussage auf der internet-Seite der Bahn ). Die Gemeinde Rastede hat im Zuge des Umbaus der Ladestraße im Bahnhofsbereich und längs der Bahnstrecke in den letzten Jahren erhebliche Verbesserungen durchgeführt. Nunmehr sollte dafür gesorgt werden, dass auch die nicht im Eigentum der Gemeinde befindlichen Bahnanlagen vernünftig und annehmbar gestaltet werden, denn ein repräsentatives Erscheinungsbild und eine angenehme Atmosphäre sind Grundvoraussetzungen für einen Residenzort. Der erste Eindruck ist in der Regel entscheidend dafür, wie Rastede nach außen wirkt. Dies gilt für eintreffende Gäste, aber auch für die, die den Bahnhof durchfahren. Auch sie müssen den Wunsch verspüren, Rastede einmal besuchen zu wollen. Dieser Wunsch wird jedoch keinesfalls umgesetzt, wenn das Erscheinungsbild nicht annehmbar ist. Der Gast wird das Erscheinungsbild des Bahn-hofes auf das des gesamten Ortes reflektieren. Dies vorweg geschickt werden nunmehr die obigen Vorschläge begründet: - Das Bahnhofsgebäude sollte teilweise einen neuen Anstrich erhalten. Im übrigen sind die Dachüberstände auszubessern und zu streichen. Eigentümer des Gebäudes ist die First-Rail-Estate Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, die grundsätzlich hierfür zuständig ist und deshalb seitens der Verwaltung aufgefordert werden sollte, dies zu erledigen. - Es bedarf der regelmäßigen Reinigung der Bahnanlage. Zuständig hierfür ist als Eigen-tümerin die DB Station & Service AG. Da diese die Reinigung nur sporadisch vornimmt, sollte hier eingegriffen werden. Die Gemeinde führt bereits jetzt schon Reinigungsarbeiten durch. Insoweit sollte das intensiviert werden und mit der DB eine Vereinbarung geschlossen werden, die für beide Seiten Vorteile mit sich bringt. Vorstellbar wäre, dass die Gemeinde bzw. die Residenzort Rastede GmbH durch Werberträger für touristische Schwerpunkte und besondere Sehenswürdigkeit in Rastede auf dem Bahnhofsgelände kostenlos wirbt. Im Gegenzug nimmt sie Reinigungsarbeiten vor. - Der Bahnsteig 1 wurde inzwischen – zusammen mit denen in Sande und Varel – durch die DB Station & Service AG erneuert. Dies ist hervorragend gelöst. Die noch vorhandenen alten Lampen werden Ende des Monats oder Anfang Februar beseitigt. Dies wurde der SPD Rastede in einem persönlichen Gespräch mit einem Vertreter der DB Station & Service AG mitgeteilt. Die Baumaßnahme in Varel muss erst noch abgeschlossen werden, so dass dann in einem Rutsch mit dem Rückbau der Lampen aller 3 Haltestellen begonnen werden kann. Der Bahnsteig 2 hat neue Ruhebänke incl. Wetterschutz erhal-ten; in Kürze wird es noch neue Hinweisschilder geben. Die Dachkonstruktion ist nach Auskunft der Bahn standsicher – sie wird laufend geprüft. Eine bauliche Veränderung wie bei Gleis 1 wird es aber vorerst nicht geben. Hier wird erst abgewartet, wie sich der Jade-Weser-Port auf den Bahnhof Rastede auswirken wird. Das aber bedeutet, dass Rastede noch lange diesen Bahnsteig in seiner bisherigen Struktur behält. Zumindest könnte die Dachkonstruktion einen Anstrich vertragen. Da die Bahn derzeit nicht daran denkt, dies durchzuführen, nach deren Auskunft sind keine Haushaltsmittel hierfür vorhanden, sollte die Gemeinde überlegen, hier einzusteigen. Zumindest sind die Kosten zu ermitteln, damit eventuell in Verhandlungen mit der Bahn eingetreten werden kann. - Die Unterführung ist in der Regel sehr feucht. Das Wasser steht häufig zentimeterhoch, so dass man nicht trockenen Fußes den Bahnsteig 2 erreichen kann. Die Gemeinde sollte nochmals auf die Bahn zugehen und diese auffordern, endlich geeignete Baumaßnahmen durchzuführen. - Die Fahrradständer links vor dem Bahnhof sind stark frequentiert. Es besteht Bedarf an weiteren Unterstellmöglichkeiten. Diese könnte direkt an den vorhandenen Fahrradständern angeschlossen werden. Der Platz ist dafür ausreichend und architektonisch lässt es sich sehr gut einbinden. - Die abschließbaren Fahrradboxen werden nur wenig genutzt. Es sind mehrere Boxen durchgehend frei. Hier sollte das Interesse an einer Vermietung stärker geweckt werden. - Parallel zu den Bahngleisen verläuft die Ladestraße, die vor einigen Jahren einschließlich der Nebenanlagen erneuert wurde. Es wurden mehrere Parkplätze erstellt, die sehr gut angenommen werden. Auffallend ist jedoch, dass die Parkplätze gegenüber der Raiffeisen-Warengenossenschaft nicht ausreichend befestigt sind. Bei dem üblichen norddeutschen Wetter kommt es dort häufig zur Pfützenbildung. Auch drücken sich Fahrzeugspuren in den weichen Untergrund. Eine Nutzung des Parkplatzes ist ohne Verschmutzung nicht möglich. Hier sollte nachgebessert werden. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kramer Fraktionsvorsitzender
Gaspreiserhöhung der EWE
Rastede, 14.10.2005 Gaspreiserhöhung der EWE Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: Die derzeitige Gaspreiserhöhung der EWE wird nicht anerkannt. Eine Zahlung erfolgt nur unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Gemeinde Rastede behält sich eine Rückforderung ausdrücklich vor. Die Verwaltung wird beauftragt, insoweit alle erforderlichen Schritte einzugehen.“ Begründung: Die Energieversorgung Weser-Ems (EWE AG) hat zum 01.08.2005 den Gaspreis um 14,2 % erhöht. Dies macht im Haushalt 2006 eine Steigerung um ca. 141.000 € aus. Eine Größe, die nicht hinnehmbar ist. Seit Jahren versucht der Rat sparsam zu wirtschaften. Ein Haushaltskonsolidierungskonzept wurde aufgestellt – getragen von allen Fraktionen. Nunmehr werden mit einem Federstrich die Bemühungen ad absurdum geführt. Die SPD-Fraktion im Rat der Ge-meinde Rastede hält die Gaspreiserhöhung um 14,2 % eindeutig für zu hoch, zumal der Gaspreis zum 01.09.2004 bereits um 13 % erhöht worden war. Da die EWE AG ein regionales Versorgungsmonopol hat, darf sie ihren Gaspreis nur nach „billi-gem Ermessen“ (§ 315 BGB) erhöhen. Dies muss nachprüfbar sein und ist hier eindeutig nicht der Fall. Es muss deshalb gefordert werden, dass die EWE ihre Preiskalkulation offen legt. Schließlich sind Eigentümer der EWE AG die Landkreise und die Städte der Region. Im übrigen sollte der Vorstand der EWE ein Sparprogramm vorlegen, um der Preisentwicklung auf dem Energiemarkt zu begegnen. Auch sollte der Aufsichtsrat bei den Sparbemühungen eine erheblichen Beitrag leisten, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass 22 Aufsichtsratsmitglieder eine Vergütung von 500.000 € erhalten. 2003 waren es noch 200.000 €. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kramer
Verkauf gemeindeeigener Grundflächen
Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Rastede Rastede, den 13. Juni 2005 Herrn Bürgermeister Dieter Decker Sophienstraße 27 26180 Rastede Verkauf gemeindeeigener Grundflächen Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, anliegenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Rastede möge beschließen: Der Bürgermeister informiert den Verwaltungsausschuss über alle Veräußerungen von gemeindlichem Grundvermögen auch dann, wenn es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Gleichzeitig wird den Ausschussmitgliedern ein Kataster vorgelegt, aus dem das gesamte gemeindliche Grundvermögen – ohne Straßenkörper – hervorgeht.“ Begründung: Die Gemeinde Rastede veräußert seit geraumer Zeit Grundvermögen an Rasteder Bürgerinnen und Bürger. Dabei bestand bisher Einvernehmen darüber, dass es sich um kleinere Restflächen handelt, die in der Regel an angrenzende Anliegerinnen und Anlieger veräußert werden. Entsprechend § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Rastede vom 05.11.2001 i. d. F. vom 14.12.2004 gehören Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 11.000,00 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung. Aus diesem Grunde bestand seitens des Bürgermeisters bisher nicht die Verpflichtung zur Information der Gremien. Inzwischen ist es zu Verkäufen von Flächen gekommen, die sich in zentraler Lage unserer Gemeinde befinden und über deren Notwendigkeit des Verkaufs sehr wohl unterschiedliche Auffassungen bestehen. Der Verkaufspreis soll ca. 10% des Bodenrichtwertes betragen. Es stellt sich die Frage, ob die Preisgestaltung immer richtig ist. Auch wenn die Flächen grundsätzlich einer Bebauung nicht zugänglich sind, kann es trotz allem zu einer erheblichen Wertsteigerung des nunmehr vergrößerten Grundstücks kommen. Verstärkt werden Mandatsträgerinnen und Mandatsträger mit Nachfragen von Bürge-rinnen und Bürgern über die Sinnhaftigkeit und über das grundsätzliche Verfahren der Verkäufe konfrontiert. Eine Antwort muss - unabhängig von der Verschwiegen-heitspflicht nach § 25 NGO - in der Regel unterbleiben, da die Ausschussmitglieder über keinerlei Informationen verfügen. Um dem Grundsatz der Transparenz Genüge zu tun, sollte dem Antrag nach alledem entsprochen werden. Mit freundliche Grüßen Rüdiger Kramer Gerd Langhorst für die SPD-Fraktion für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ortsumgehung / Entlastungsstraße in Rastede
Rastede, 27.01.2005 Ortsumgehung / Entlastungsstraße in Rastede Sehr geehrter Herr Bürgermeister Decker, nachfolgenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: a. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Entlastung der Raiffeisenstraße im Hauptort Rastede umgehend mit der Planung einer Ortsumgehung zu beginnen. Dabei sollte versucht werden, eine neue Trasse längs der Autobahn in nördliche Richtung zu führen und dann zur Oldenburger Straße weiterzuleiten. Die Umgehung könnte in Höhe des nördlich der Oldenburger Straße gelegenen Gehölzes in die Oldenburger Straße münden. b. Gleichzeitig sollte die Kreuzungssituation Raiffeisenstraße / Oldenburger Straße / Kleibroker Straße neu überplant werden. “ Begründung: Der Verkehrsentwicklungsplan Rastede vom 25.01.2001 belegt die Häufigkeit der täglichen Verkehrsbewegungen in der Gemeinde Rastede. a. Danach fuhren auf der Raiffeisenstraße in Rastede bereits im Jahre 2000 täglich 12.200 Fahrzeuge. Die Prognose für 2015 beläuft sich auf 14.350 Fahrzeuge. Die Situation in der Raiffeisenstraße ist bereits jetzt unhaltbar. Die zukünftige Inbetriebnahme des Jade-Weser-Ports in Wilhelmshaven wird zu einer weiteren Verschärfung beitragen, zumal es durch den damit zu erwartenden erhöhten Bahnverkehr zu zusätzlichen Schließzeiten der Bahnübergänge in erheblichem Umfange kommen wird. Deshalb ist es an der Zeit, endlich Nägel mit Köpfen zu machen und nicht nur über eine Ortsumgehung nachzudenken, sondern sie auch planerisch anzugehen. Geht man davon aus, dass auf der B 211 in Loy im Jahre 2000 täglich 10.650 Kfz fuhren und es im Jahre 2015 13.150 Fahrzeuge sein werden, also über 1000 Fahrzeuge weniger als auf der Raiffeisenstraße, und dort richtigerweise eine Ortsumgehung geplant ist, dann muss dies erst recht für die Raiffeisenstraße gelten, zumal dort eine weitaus dichtere Bebauung als in Loy vorhanden ist. Die SPD-Fraktion schlägt vor, eine neue Trasse längs der Autobahn zu führen und dann nach einigen hundert Metern Richtung Oldenburger Straße abzuknicken. Hier nur einige Vorteile, die die neue Strecke mit sich bringen würde: 1. Durch die Trasse längs der Autobahn werden bereits vorhandene Anlieger nicht zusätzlich beeinträchtigt. 2. Der tägliche Durchgangsverkehr wird sich auf der Raiffeisenstraße erheblich vermindern. 3. Durch die Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Raiffeisenstraße wird sich der tägliche Zielverkehr zu den dort ansässigen Einzelhandelsgeschäften leichter und gefahrloser abwickeln. 4. Der Schwerverkehr und die Gefahrguttransporte in Richtung Liethe werden von der Raiffeisenstraße genommen. Gleiches gilt für die Wiefelsteder Straße in Hahn. 5. Die Bahn kann durch die neue Trasse weitläufig über- oder unterquert werden. 6. Das Industriegebiet Liethe lässt sich besser erschließen. 7. Wer in die Wohngebiete will, kann dies in Hostemost auch von der Umgehungsstraße aus. Dies reduziert wiederum den Verkehr auf der Raiffeisenstraße. b. Das o.a. Verkehrsgutachten weist darauf hin, dass eine optimale Lenkung und Abwicklung der Verkehrsströme auf dem vorhandenen Netz anzustreben ist. Gerade der Knotenpunkt Raiffeisenstraße / Oldenburger Straße / Kleibroker Straße wird auch zukünftig der Knotenpunkt sein, der die Verkehr in Rastede vorwiegend abwickeln muss. ‚Hier ist zu einer optimalen Lösung, gerade auch im Hinblick auf die starke Beziehung zwischen dem südlichen Teil der Oldenburger Straße und der Raiffeisenstraße, zu kommen. Eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Bau eines Kreisverkehrsplatzes erscheint sinnvoll’, so die Gutachter. Auch wenn immer wieder versucht wird, die Lichtzeichenanlage an besagter Kreuzung optimal einzustellen, so zeigt doch die tägliche Nutzung der Kreuzung, dass Handlungsbedarf besteht. Geht man davon aus, dass durch die neuen Wohngebiete im Hauptort Rastede zusätzliches Verkehrsaufkommen in diesem Bereich entstehen wird, so wird die Angelegenheit umso dringlicher. Deshalb sollte die Planung einer Kreisverkehrsanlage an diesem Knotenpunkt mit angegangen werden. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kramer

Foto: SPD
Blühflächenkartierung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Namen der Gruppe SPD/UWG im Rat der Gemeinde Rastede beantrage ich folgendes:
Aufgrund des beunruhigenden Insektenrückganges und der daraus resultierenden Notwendigkeit für mehrjährige Blühflächen, schlagen wir eine Kartierung von geeigneten Blühflächen vor.
Diese Karte soll die Randgebiete oder auch verkehrsberuhigten Gebiete erfassen, z.B. geeignete Berme und/oder Gemeindeflächen, auf denen mehrjährige Aussaaten gesät werden können.
Das Erscheinungsbild der Gemeinde würde dadurch erheblich aufgewertet werden, sowie das Programm „Kommune für biologische Vielfalt“ visuell untermalen und aktiv zum Umweltschutz beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Theo Meyer
UWG-Fraktionsvorsitzender
Städtebauliche Entwicklung Rastede - Baugebiet im Göhlen
Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und UWG im Rat der Gemeinde Rastede Rastede, den 22. Mai 2003 Herrn Bürgermeister Dieter Decker Sophienstraße 27 26180 Rastede Städtebauliche Entwicklung Rastede Sehr geehrter Herr Decker, anliegenden Antrag übersenden wir mit der Bitte um Berücksichtigung: „Die zuständigen Gremien mögen beschließen: Es besteht Einvernehmen darüber, dass im Hauptort Rastede der Gemeinde Rastede zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs umgehend mit der Ausweisung kleinteiliger Baulandflächen begonnen wird. Aus diesem Grunde wird die Verwaltung beauftragt, sofort die entsprechenden Bauleitplanungen für die Bereiche ‚Im Göhlen‘, ‚Buschweg‘ und ‚Am Stratjebusch‘ in die Wege zu leiten. Bezüglich der Fläche ‚Im Göhlen‘ sind kurzfristig die erforderlichen Grundstückserwerbungen zu tätigen. Für die Fläche ‚Am Stratjebusch‘ sind entsprechende Ersatzflächen für den ursprünglich dort vorgesehenen Sportplatz an anderer Stelle im Hauptort Rastede zur Verfügung zu stellen.“ Begründung: In den letzten Jahren ist in der Gemeinde Rastede die Bevölkerungszahl leicht zu-rück gegangen. Mittelfristig kann sich ein solcher Trend nachteilig auf unsere vor-handene Infrastruktur auswirken. Um den Standard halten zu können, ist zumindest ein leichter Bevölkerungszuwachs in der Gemeinde erforderlich. Überdies kann sich ein Ort nur entwickeln, wenn sich auch junge Menschen und junge Familien hier ansiedeln. Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Rastede wegen ihrer Nähe zu Olden-burg grundsätzlich Bevölkerungszuwächse erzielen kann. In den letzten Jahren sind zwar in Hahn-Lehmden, in Loy und in Wahnbek Grundstücke seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt worden. Der Hauptort Rastede, in dem bisher 44 % aller in der Gemeinde Rastede lebenden Einwohnerinnen und Einwohner wohnen, hat aber inzwischen Nachholbedarf. Erforderlich, so das Gutachten ‚Gemeindeentwicklung 2000+‘ der NWP, sind hier Flächen in einer Größenordnung von ca. 32 ha bis zum Jahre 2015. Diese Vorgaben werden sich nicht durch die Schließung von Baulücken und einer vorzunehmenden Verdichtung der vorhandenen Bebauung erreichen lassen. Die Ausweisung zusätzlichen Baulandes ist somit unabdingbar. Bei der Ausweisung darf die städtebauliche Entwicklung keinesfalls vernachlässigt werden. In erster Linie sind daher Abrundungen der vorhandenen Strukturen vorzunehmen. Nur so kann sich auch ein vernünftiges Ortsbild ergeben, wobei natürlich die Standorte unserer Schulen und Kindergärten, aber auch die unserer Versorgungseinrichtungen zu berücksichtigen sind. Da sich bereits Flächen an den Straßen ‚Buschweg‘ und ‚Am Stratjebusch, die diese Voraussetzungen erfüllen, im Gemeideeigentum befinden bzw. bezüglich des ebenfalls geeigneten Areals im Göhlen Verkaufsbereitschaft besteht, sind diese Gebiete umgehend zu beplanen. Es könnten so leicht 10 bis 15 ha Bauland zur Verfügung stehen. Da die Fläche ‚Am Stratjebusch‘ seinerzeit als Ersatzfläche für den in der Schützenhofstraße aufgelösten Sportplatz angekauft wurden, von einer Erstellung des Sportplatzes jedoch trotz vorhandenen Bedarfs aufgrund eines Lärmgutachtens Abstand genommen wurde, ist bei Inanspruchnahme dieser Fläche ein entsprechender Ausgleich an anderer Stelle im Hauptort Rastede zur Verfügung zu stellen. Für die SPD Für Bündnis 90/Die Grünen Für die UWG Rüdiger Kramer Gerd Langhorst Rainer Zörgiebel